Flug verpasst: Panne an der Sicherheitskontrolle

Flug aufgrund von Fremdverschulden nicht geschafft - gibt es Entschädigung?

Ein Terminal wird komplett gesperrt und der Flugbetrieb wird eingestellt. Was nun? pixabay
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    Großes Chaos am Münchener Flughafen. Stellen Sie sich vor, Sie sind pünktlich an Ort und Stelle, aber eine Panne an der Sicherheitskontrolle führt dazu, dass Sie Ihren Flug nicht schaffen - wie die Passagiere in dieser Situation gehandelt haben:

    Chaos: Reisende gelangt ohne Sicherheitskontrolle in den Sicherheitsbereich

    Flughafen München im Juli 2018: Eine Dame ist ohne Kontrolle in den Sicherheitsbereich des Terminals 2 gelangt. Der Flughafen München ist der zweitgrößte Flughafen in Deutschland. Trotz der sehr hohen Sicherheitsstandards ist es der Reisenden gelungen, durch die Kontrolle zu schlüpfen und hinter ihr zu verschwinden. Die Bundespolizei sah sich gezwungen, dementsprechende Antiterror-Maßnahmen einzuleiten. Der Terminal musste geräumt, gesperrt und durchsucht werden. Der Flugbetrieb geriet durcheinander. Insgesamt wurden mindestens 200 Flüge abgesagt und rund 60 hatten Verspätung. Tausende Passagiere warteten zunächst ohne Informationen in der Hitze und mussten sich gedulden.

    Wer übernimmt die Verantwortung für dieses Chaos?

    Der SPD-Landtagsabgeordnete Florian Bruns twitterte kurz nach dem Vorfall: „(…) Und wer übernimmt die Verantwortung für das nachfolgende Chaos und die miserable Kommunikation?“. Die Regierung von Oberbayern entließ drei Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle und teilte mit, dass die Passagierin unkontrolliert durch die Schleuse gelangte, da die zuständigen Kontrollkräfte für einen kurzen Moment - aufgrund einer Unterhaltung - unaufmerksam waren. Unmittelbar danach konnte die Frau nicht mehr ausfindig gemacht werden, weshalb die beschriebenen Maßnahmen ergriffen werden mussten, um die Sicherheit aller Reisenden wieder herstellen zu können. Laut des Flughafenchefs und der geschäftsführenden Prokuristin waren Details zu der Haftungsfrage bzw. Schadensersatzforderungen noch unklar.

    Vier Münchener treten vor Gericht, um eine Entschädigung einzufordern

    Aufgrund des Zustands in dem Terminal 2 verpassten auch vier Münchner ihre Maschine in die Türkei und erreichten ihr Ziel erst mit einer späteren Maschine und einer 13-stündigen Verspätung. Für diese Umstände forderten sie eine Entschädigungssumme in Höhe von 400 EUR pro Person. Die Verhandlung startete vor dem Amtsgericht Erding, das letztlich verkündete, dass die Fluggesellschaft keine Schuld an der fehlerhaften Sicherheitskontrolle und dem darauffolgenden Dilemma trägt. Damit wollten sich die vier Geschädigten aber nicht zufrieden geben und gingen vor dem Landgericht Landshut in Berufung - mit demselben Ergebnis.

    Immer wieder sorgen Missverständnisse für Terminal-Evakuierungen

    Kurz nach diesem Vorfall sind nur wenige Monate später erneut zwei Reisende unkontrolliert in den Sicherheitsbereich des Terminal 2 im Flughafen München gelangt. Dieses Mal hielt das Chaos glücklicherweise nicht so lange an und der normale Betrieb konnte bereits nach knapp einer Stunde wieder aufgenommen werden. Auch ein Missverständnis im Sicherheitsbereich an Deutschlands größtem Flughafen in Frankfurt am Main sorgte für einen mehrstündigen Ausnahmezustand. Am Düsseldorfer Flughafen musste erst im März diesen Jahres ein Terminal geräumt werden, weil auch hier Menschen ohne Kontrolle in den Sicherheitsbereich gelangt sind.

    Wie sicher sind die Sicherheitsbereiche wirklich?

    Bei den häufigen und für viele Menschen wohl beunruhigenden Ereignissen, die sich an Deutschlands Flughäfen abspielen, stellt sich die Frage, wie sicher die Flughäfen eigentlich wirklich sind. Laut Ralph Beisel, dem Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, gäbe es ganz klare EU- und nationale Vorschriften, wie Luftsicherheitskontrollen abzulaufen haben. Fluggäste müssten sich definitiv keine Gedanken machen. Der Fehler läge nicht am System, sondern am Faktor Mensch; laut einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sieht er den Fehler bei der Bundespolizei, die private Sicherheitsfirmen beauftragt. Auch Personalmangel spiele eine Rolle. Solch individuelles Fehlverhalten dürfe nicht passieren, sei jedoch auch menschlich.

    Wie Sie sicherlich bemerkt haben, ist die Schuldfrage in diesem Fall nicht eindeutig zu klären. Den Verbraucherschützern sind die Hände gebunden und die Fluggäste bleiben leider auf ihrem Ärger sitzen. Aber immerhin hat der Flughafen München nun als kleine Wiedergutmachung 6000 Gutscheine unter den Reisenden verteilt. Diese können, mit einem Einzel-Wert von 50 EUR, innerhalb von drei Jahren in vielen Restaurants und Shops im Flughafen eingelöst werden.

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