Flugplan Chaos – Passagieren steht bei Flugstornierung eine Rückerstattung zu

Fast kein Flug findet statt wie geplant

Flugverschiebungen oder Stornierungen auch nach der Coronakrise – Passagieren steht eine Rückerstattung zu. envato elements
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    Auch nachdem viele Airlines den Flugbetrieb in der Coronakrise wieder hochgefahren haben, fallen zahlreiche Flüge weiterhin aus oder werden verschoben. Passagiere haben nichtsdestotrotz ein Recht auf Rückerstattung.

    Weiterhin Flugverschiebungen und Flugannullierungen in der Coronakrise

    Inzwischen werden wieder 60 Prozent des Streckennetzes bedient und viele Flugverbindungen werden nach Aufhebung der Reisewarnung wieder durchgeführt. Das bestätigt der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Auch die Flugpläne der Airlines werden immer weiter ausgebaut. In Realität sieht es an vielen Flughäfen jedoch anders aus – zahlreiche Flüge werden um mehrere Tage verschoben oder storniert.

    Gründe dafür liegen bei den veränderten Flugplänen. In manchen Ländern herrschen immer noch Reisebeschränkungen, die sich kurzfristig und situationsbedingt ändern können. Ziele, die im Winter angeboten wurden, werden diesen Sommer nun nicht mehr angeflogen. Für manche Strecken lohnt sich der finanzielle Aufwand für die Fluggesellschaften auch einfach nicht. Es ist schwer vorherzusehen, welche Passagiere ihren gebuchten Flug tatsächlich antreten werden und wie hoch das Interesse an Langstreckenflügen sein wird. Das erschwert eine effektive Planung der Airlines.

    Airlines zögern Rückerstattung heraus

    Nichtsdestotrotz steht Passagieren bei der Stornierung oder der Verschiebung ihres Flugs eine Rückerstattung der Ticketkosten zu. Viele Fluggesellschaften verzichten jedoch immer noch auf eine transparente Kommunikation mit ihren Kundinnen und Kunden. E-Mails bleiben unbeantwortet und Anrufer stundenlang in der Warteschleife. Die Ausstellung von Reisegutscheinen statt einer Rückerstattung wird ebenfalls noch von vielen Airlines bevorzugt. Das müssen Kundinnen und Kunden jedoch nicht hinnehmen. Sie können einen Reisegutschein immer ablehnen und stattdessen eine volle Rückerstattung der Kosten fordern.

    Betroffene Passagiere haben ein Recht auf Geld zurück

    Reisende sind nicht in der Verantwortung, Fluggesellschaften unfreiwillig Kredite zu gewähren. Das Geld, was Passagiere für bereits gebuchte Flüge gezahlt haben, steht ihnen bei einer Flugstornierung innerhalb von sieben Tagen zu. Das hat die EU-Kommission ebenfalls bestätigt. Die europäischen Fluggastrechte bleiben bestehen und Passagiere können die Fluggesellschaft für ausstehende Zahlungen abmahnen.

    Eine weitere Möglichkeit eine Rückerstattung für den eigenen Flug zurückzuverlangen ist die Unterstützung durch Verbraucherportale. Bei Coronaritter.de können Reisende beispielsweise ihren Fall schnell und einfach prüfen lassen. Sollte ihnen eine Rückerstattung zustehen, übernimmt das Portal die Kommunikation mit der Airline und fordert 100 Prozent der Ticketkosten zurück. Verbraucherinnen und Verbrauchern entstehen dabei kein zusätzlicher Aufwand und keine Extra-Kosten.



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