Neuer Gesetzesentwurf: Stärkere Kontrollen für Flughafenpersonal
Terrorismusprävention oder Schikane?
- 22. Januar 2020
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Neuer Gesetzesentwurf zu verbesserten Terrorabwehr
Am vergangenen Mittwoch, dem 15.01.2020, hat der Bundestag erstmals über einen neuen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Terrorabwehr im Luftverkehr beraten. Der Entwurf sieht vor, dass das Flug- und Bodenpersonal im Luftverkehr zukünftig stärker kontrolliert wird. Bei der Einstellung sollen die potenziellen Mitarbeiter haargenau durchleuchtet werden. Das Ziel der Bundesregierung ist es, den deutschen Luftverkehr umfassender vor möglichen Terroranschlägen zu schützen. Gerade der zivile Luftverkehr sei ein verlockendes Ziel für Terroristen: Die Opferzahlen sind meist hoch, der wirtschaftliche Schaden ebenfalls. Außerdem entstehen auch infrastrukturelle Probleme und die Terroristen erhalten fast immer eine noch höhere mediale Präsenz.
Als besondere Bedrohung hat die Bundesregierung Angriffe von innen, also von Mitarbeitern am Flughafen oder bei den Fluggesellschaften, identifiziert, da diese auf Abläufe und Einrichtungen des Luftverkehrs zugreifen können.
Überprüfung existiert schon - warum ein neues Gesetz?
Soweit ist das nichts Neues, denn das Luftsicherheitsgesetz schreibt schon jetzt eine Überprüfung aller Bewerber im Luftverkehr vor. Was soll sich also ändern? Bisher konnten die Luftsicherheitsbehörden nicht auf alle verfügbaren Informationen anderer Behörden zugreifen. Dabei handelt es sich um Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie aus dem Erziehungs- und dem Zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensregister. Diese Datensätze soll den Luftsicherheitsbehörden mit dem neuen Gesetzesentwurf zur Verfügung gestellt werden. Die Kandidatenwerden damit zumindest für die Behörde gläsern. Mit der Schaffung eines Luftsicherheitsregisters soll das Verfahren zum Durchleuchten zusätzlich vereinfacht und das Sicherheitsniveau für den gesamten deutschen Luftraum erhöht werden. Wer alles dann Zugang zum Register erhält, in dem die persönlichen Daten aller Mitarbeiter im Luftverkehr gespeichert sind und wie lange die Daten gespeichert werden sollen, ist nicht noch bekannt.