Routinekontrolle am Flughafen Köln/Bonn löst Großeinsatz aus
Flugverspätungen wegen eines Lochs im Zaun
- 25. Juli 2019
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Die Zuständigkeit dieses Einsatzes lag bei der Bundespolizei
Am Morgen des vergangenen Samstag (20.07.2019) wurde bei einer Routinekontrolle des Geländes auf dem Flughafen Köln/Bonn ein Loch im Außenzaun entdeckt. Es folgte ein Abflugverbot und die Sicherung des Lochs. Ein Landeverbot wurde nicht erteilt. Nach dem Verschließen wurde das Gelände sowie die Flugzeuge vor dem Start von der Bundespolizei, dem Zoll und der Flughafensicherheit mit Hilfe von Hubschraubern und Polizeihunden genau überprüft. Das Flughafengelände wurde im Laufe des Tages außerdem verstärkt beobachtet. Die Ergebnisse der getroffenen Absuch-Maßnahmen waren unauffällig, es wurden keine betriebsfremden Personen aufgespürt.
Verspätungen: Das Loch führte zu Einschränkungen im Flugbetrieb
Durch das sicherheitsbedingte Abflugverbot und der manuellen Überprüfung der ausgehenden Flüge kam es zu Verzögerungen im Betriebsablauf. Herausgehende Maschinen mussten erneut auf ihre Starterlaubnis warten, womit vereinzelt Flugverspätungen einhergingen. Diese Situation ist ein gutes Beispiel für einen außergewöhnlichen Umstand, unter dem sich keine Ansprüche auf Entschädigung geltend machen lassen. Die Fluggesellschaften können nicht zur Verantwortung gezogen werden, da sie keine Maßnahmen treffen konnten, um den Vorfall zu verhindern. Außerdem trägt die Sicherheit der Flughäfen schließlich auch zur Sicherheit jedes Einzelnen von uns bei.