Urlaub trotz Reisewarnung? Hier können deutsche Reisende jetzt hinfahren

Sommerurlaub in Zeiten von Corona

Wo gilt noch die Reisewarnung? Was müssen Passagiere im Urlaub beachten? envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Für viele EU-Länder wurde die Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgehoben. Worauf müssen Reisende jetzt achten und was können Passagiere tun, die einen Urlaub in ein Drittland geplant haben?

    Für diese Länder wurde die Reisewarnung aufgehoben

    Seit dem 15. Juni sind Urlaubsreisen innerhalb der EU wieder möglich. Das bedeutet, dass Sie in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union reisen können. Dazu zählen:

    Belgien Niederlande Rumänien,
    Bulgarien Griechenland Schweden*
    Dänemark Kroatien Slowakei
    Estland Lettland Slowenien
    Finnland Litauen Spanien,
    Frankreich Malta Tschechien
    Irland Österreich Ungarn
    Italien Polen Republik Zypern
    Luxemburg Portugal

    Auch in den Schengen-assoziierte Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sind Reisen wieder möglich. Reisende dürfen ebenfalls in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, nach Andorra, Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat.

    *Ausnahmen: Die Reisewarnung kann wieder ausgesprochen werden, sollte ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen überschreiten. Das ist aktuell in Schweden der Fall.

    Für mein Reiseziel gilt noch eine Reisewarnung – Was tun?

    Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in Drittländer der EU wird laut des Auswärtigen Amts vorerst bis einschließlich 31. August 2020 gewarnt. Sie hatten einen Urlaub geplant und die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter hat Ihre Reise storniert? In diesem Fall steht Ihnen eine Rückerstattung der Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen zu. Sie wollen die Reise selbst stornieren? Solange für Ihr Urlaubsland eine Reisewarnung besteht, haben Sie ein Recht auf die Rückerstattung der Kosten.

    Viele Passagiere berichten jedoch von Problemen bei der Kommunikation mit den Airlines und von langem Warten auf die Rückerstattung. Verbraucherportale wie Coronaritter.de können betroffenen Reisenden helfen und fordern 100 % des Ticketpreises für Sie zurück. Sie können Ihren Fall unverbindlich prüfen lassen.



    Tipps für Reisende in Corona-Zeiten

    Abschließend wollen wir Reisenden in diesen Zeiten noch einige Tipps des Auswärtigen Amts mitgeben. Reisen ist zwar wieder möglich, jedoch mit Vorsicht zu genießen.

    • Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die aktuellsten Einreisebestimmungen.
    • Buchen Sie am besten Flüge und Unterkünfte, die stornierbar oder umbuchbar sind, falls sich die Lage vor Ort verschlechtern sollte.
    • Halten Sie sich am Flughafen und in Bahnhöfen an die Hygienemaßnahmen – Halten Sie Abstand zu anderen Reisenden und tragen Sie eine Gesichtsmaske.
    • Informieren Sie sich über die Corona-Maßnahmen in den Transportmitteln an Ihrem Reiseziel, z. B. Bus und Bahn.
    • Buchen Sie Tickets und Eintrittskarten möglichst übers Internet, damit Sie Vorort nicht in langen Warteschlangen stehen müssen.

    Die EU-Kommission hat eine neue Webseite ins Leben gerufen, die Reisenden einen Überblick über aktuelle Corona-Beschränkungen und Maßnahmen in allen Ländern der EU-gibt – Re-open EU.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.