Weitere Maßnahmen im Luftverkehr: Kurzarbeit und Abgabe von Mundschutzmasken

Zusammenhalt in der Corona-Krise

Atemschutzmasken - ein wichtiger Begleiter in der Corona.Krise envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Das Thema Covid-19 ist in aller Munde. Im Luftverkehr spielt der Virus derzeit die größte Rolle. Flughäfen und Fluggesellschaften versuchen das Beste daraus zu machen.

    Flughäfen: Kurzarbeit statt betriebsbedingter Kündigung

    Derzeit müssen viele Menschen angesichts der Auswirkungen des Coronavirus Angst um ihre Existenz haben. Auch die Mitarbeitenden der Flughäfen und Fluggesellschaften haben aufgrund des stark eingeschränkten Flugverkehrs kaum noch Arbeit. Aus diesem Grund haben nun mehrere Flughäfen in Deutschland Kurzarbeit für ihre Angestellten eingeführt.

    Der Frankfurter Flughafen hat zum Beispiel von seinen 22.000 Mitarbeitenden bereits 18.000 bis Ende Mai in Kurzarbeit geschickt. Der Fraport-Chef Stefan Schulte erklärt: „Mit der Kurzarbeit sichern wir unsere Arbeitsplätze auch in Krisenzeiten. Es ist unser erklärtes Ziel, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.“

    Auch am Flughafen Nürnberg wird ab dem 1. April Kurzarbeit eingeführt. In beiden Fällen werden die Flughäfen eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vornehmen, sodass die Beschäftigten mit 75 bis 95 Prozent ihres gewohnten Nettogehalts rechnen können.

    Gesundheitsbehörden erhalten Mundschutzmasken der Lufthansa

    Am Freitag (20.03.2020) teilte der Lufthansa-Konzern mit, seine insgesamt 920.000 Mundschutzmasken an Gesundheitsbehörden abzugeben.

    Für die Beschäftigten der Lufthansa Gruppe (Lufthansa, Swiss, Eurowings, Brussels Airlines und Austrian Airlines) selbst, stünden noch ausreichend Masken zur Verfügung. Zusätzlich können sich Mitarbeitende, die eine medizinische Ausbildung haben, für den Einsatz in medizinischen Einrichtungen freistellen lassen.

    Wir möchten Ihnen in der Corona-Krise bezüglich Ihrer Rechte beratend zur Seite stehen und werden Sie täglich über sämtliche Entwicklungen in der Luftverkehrsbranche auf dem Laufenden halten.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.