Weltweite Reisewarnung bis Ende September – Ist Ihr Flug sicher?

Flüge in Risikogebiete können weiterhin storniert werden

Ohne die weltweite Reisewarnung können wieder mehr Länder angeflogen werden. envato elements
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    Ende September soll die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgehoben werden. Stattdessen gibt es differenzierte Reisehinweise für einzelne Länder. Wie wirkt sich das auf den Flugverkehr aus?

    Weltweite Reisewarnung soll im September enden

    Aktuell gilt eine pauschale Reisewarnung für über 160 Länder. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen außerhalb der EU. Diese Warnung soll nun ab dem 1. Oktober aufgehoben werden. Stattdessen soll es von der Regierung differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise geben. Das bestätigt das Auswärtige Amt auf der eigenen Webseite.

    Ab Oktober sind also neue Hinweise für einzelne Länder zu erwarten. Es gilt jedoch immer noch eine Reisewarnung für die Staaten, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuft werden. Länder, bei denen dagegen ein geringes Infektionsgeschehen zu beobachten ist, werden von der Reisewarnung ausgeschlossen.

    Schritt in die richtige Richtung?

    Die neue Regelung kommt vor allem der Tourismusbranche zugute. Länder mit wenig Corona-Fällen außerhalb der EU könnten wieder mit mehr Urlaubern rechnen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) spricht von einem "zaghaften Schritt in die richtige Richtung". Nichtsdestotrotz besteht weiterhin eine Ungewissheit, wie sich die Situation in den nächsten Wochen und Monaten entwickeln wird.

    Fluggesellschaften haben sich nicht von Rückerstattungschaos erholt

    Die Flugbranche hat ebenfalls mit den Reisebeschränkungen zu kämpfen. Flugpläne lassen sich nur schwierig vorausplanen und die Belegung eines Flugzeugs ist zu keiner Zeit garantiert. Wird eine Region zum Risikogebiet erklärt bzw. wird eine Reisewarnung ausgesprochen, stehen Passagieren ihre Ticketkosten für stornierte Flüge zu. Die Airlines müssen innerhalb von sieben Tagen für den ausgefallenen Flug aufkommen.

    Doch viele Fluggesellschaften haben sich noch nicht von der ersten Welle der Corona-Pandemie zu Beginn des Jahres erholt, da sie nur begrenzt neue Einnahmen generieren konnten. Passagiere haben das Recht auf die Rückerstattung ihrer Kosten. Sollte die Airline sich weigern oder Ihnen nicht antworten, können Sie sich an Verbraucherportale wie Coronaritter.de wenden. Dort übernehmen erfahrene Anwälte den Fall und kontaktieren die Airline, um Ihr Recht geltend zu machen. Das Geld wird Ihnen innerhalb weniger Wochen auf Ihr Konto zurück überwiesen.

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