Wetterbedingte Flugverspätungen und Flugausfälle in Berlin-Tegel

Kann man eine Entschädigung verlangen?

Flughafen Berlin-Tegel kämpft mit den Wetterverhältnissen pixabay
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    Am Flughafen Berlin-Tegel wurde zeitweise ein Terminal wegen extremer Hitze geschlossen und Flüge wegen Unwettern über Berlin und Brandenburg abgesagt.

    Flugausfälle wegen Unwetter in Berlin-Tegel

    Insgesamt gibt es am Flughafen Berlin-Tegel täglich etwa 500 Starts und Landungen. Am vergangenen Mittwoch (28. August 2019) wurden knapp zehn Prozent der Flüge gestrichen. Der Grund hierfür waren Gewitter mit Starkregen, Hagel und Sturmböen, die nur knapp an Berlin vorbei gezogen waren und größtenteils Brandenburg trafen. Zusätzlich seien Unwetter in Spanien Ursache für die 48 Flugausfälle gewesen. Am Flughafen Berlin-Schönefeld kam es zwar zu keinem Flugausfall aufgrund des Gewitters, allerdings wurde die Abfertigung der Passagiere und Maschinen am Mittwochabend für eine halbe Stunde eingestellt, sodass es zu einigen Flugverspätungen kam. Grund hierfür war die Gefahr bezüglich Blitzeinschlägen.

    Sperrung eines Terminals aufgrund von extremer Hitze

    Am Sonntag hingegen erreichte Berlin nochmals eine Hitzewelle, die dafür sorgte, dass ein Terminal am Flughafen Berlin-Tegel vorübergehend geschlossen werden musste. Alle Abflüge, die planmäßig vom Terminal C3 abgefertigt werden sollten, wurden auf andere Terminals verschoben. Es waren 18 Abflüge der Fluggesellschaften EasyJet und SunExpress betroffen. Das Gebäude hatte sich zu stark erhitzt, da die Klimaanlage ausgefallen war. Zunächst unklar war, wie lange es geschlossen bleiben sollte. Die Passagiere wurden gebeten mehr Zeit einzuplanen. Der Flugbetrieb wurde jedoch nicht beeinträchtigt. Am Abend konnte das Terminal wieder in Betrieb genommen werden.

    Flugausfälle wegen Unwetter - steht mir eine Entschädigung zu?

    Das Wetter mit seinen Extremen führt nicht selten zu Flugausfällen oder Flugverspätungen. Jedoch können sich die Fluggesellschaften hier auf die so genannten „außergewöhnlichen Umstände“ berufen. Das Wetter ist nicht beeinflussbar und die Fluggesellschaften können dementsprechend nichts unternehmen, um einen planmäßigen Abflug zu ermöglichen. In diesen Fällen steht Ihnen demnach leider keine Flugentschädigung zu. Aber Vorsicht: oftmals berufen sich Mitarbeiter der Airlines auf die außergewöhnlichen Umstände, ohne dass diese tatsächlich eingetreten sind. Schauen Sie lieber zweimal hin und lassen Sie sich gegebenenfalls die Aussage des Mitarbeiters quittieren.

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