Eine neue Bedrohung? - Drohnen am Flughafen

Vorfall am Flughafen Gatwick löst Diskussion aus.

Auf jeden Fall eine Gefahrenquelle und Ursache vieler Flugverspätungen: Drohnen. fotolia
Inhaltsverzeichnis
    2018 gab es wiederholt Unterbrechungen des Flugbetriebes am Flughafen London Gatwick, dem zweitgrößten Flughafen Großbritanniens. Grund für die vielen Flugausfälle waren Drohnen.

    Sind Drohnen für Flugzeuge wirklich gefährlich?

    Drohnen können für Flugzeuge tatsächlich gefährlich werden. Trifft eine Drohne den Flügel eines Flugzeuges, verursacht sie höchstwahrscheinlich nur einen geringen Schaden, der normalerweise keine ernsthafte Gefahr darstellt. Trifft die Drohne jedoch auf das Cockpit, könnte die Windschutzscheibe beschädigt werden. Und würde sie vom Motor des Flugzeugs aufgenommen, wäre die Auswirkung katastrophal. Der Motor des Flugzeuges könnte vollständig ausfallen. Die Gefahr einer Kollision der Drohne mit dem Flugzeug ist also tatsächlich real, zumal Drohnen selbst bei Tageslicht von den Piloten kaum zu sehen sind.

    Hat es in der Vergangenheit bereits Vorfälle mit Drohnen gegeben?

    Ein solches Chaos wie im Fall des Flughafens Gatwick 2018 hat es bislang nicht gegeben. In der Vergangenheit kam es jedoch bereits zu einigen "beinahe Unfällen" mit Drohnen. Brisant ist die Thematik aufgrund der Annahme, dass bei den Vorfällen am Flughafen Gatwick von einer absichtlichen Störung des Flugverkehrs ausgegangen werden kann. In einem Interview mit CNN sagte ein Mitarbeiter der Royal Air Force, er gehe hier von einer böswilligen Absicht aus. Aus den Berichten ginge für ihn ganz klar hervor, dass die Personen mit den Drohnen absichtlich in den Luftraum eingedrungen sind, um eine Störung zu verursachen.

    März 2019: Vorfall am Flughafen Frankfurt

    Aufgrund einer Drohnen-Sichtung am Frankfurter Flughafen am 22.03.19 musste die Flugsicherung vor Ort den Flugverkehr für ca. 30 min einstellen. Zwei von einander unabhängige Zeugen hatten das Flugobjekt von Süden her auf das Flughafengelände fliegen sehen. Zusätzlich kam es noch zu einer Software-Panne im Center der Flugsicherung in Langen. Dadurch fielen insgesamt 60 von 1439 Flügen aus und etliche Weitere hatten Verspätung. Die Flugsicherung suchte mit Hunden und Hubschrauber nach der Drohne und ihrem Besitzer, ohne Erfolg. Inzwischen ist die Polizei eingeschaltet.

    Drohnen-Vorfälle nehmen zu

    Waren es 2017 noch 88 Vorfälle, zählte die Deutsche Flugsicherung 2018 bereits 158 Zwischenfälle mit Drohnen. Das entspricht einer Steigerung von 80%. 125 davon ereigneten sich allein an Flughäfen, 31 wiederum nur in Frankfurt/ Main.

    Vorschriften für Drohnen in Flughafennähe

    Für Drohnen gibt es in einigen EU-Ländern klare Vorschriften. Das Fliegen außerhalb der Sichtweite, über Wohngrundstücken, über Naturschutzgebieten und bei Nacht ist grundsätzlich verboten.

    Kriterium/ Land Großbritannien Deutschland
    Erlaubte Nähe zur Flughafengrenze max. 1.000m max. 1.500m
    Entfernung vom Besitzer max. 500m max. 500m
    Maximale Höhe - 100m

    Darüber hinaus dürfen Drohnen mit einem Startgewicht von über 5 kg nur mit spezieller Ausnahmegenehmigung geflogen werden. Verstöße gegen diese Vorgaben, insbesondere in Bezug auf den Abstand zu Flughäfen, stellen einen „gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“ dar. Einem Angeklagten können bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe drohen. Darüber hinaus ist es sehr wahrscheinlich, dass die Flugunternehmen und die Betreiber des Flughafens Schadensersatz fordern werden.

    Keine Kontrolle in der Praxis

    Die technischen Voraussetzungen der Drohnen erlauben jedoch viel mehr als die gesetzlichen Vorschriften. So haben viele der heute erhältlichen Drohnen ganz andere Reichweiten, einige können sogar noch aus bis zu 16 km Entfernung gesteuert werden - und an Flughäfen gibt es derzeit nichts, was den Flug von Drohnen physisch behindert. Das Problem ist also, dass Gesetze den Flug von Drohnen zwar grundsätzlich verbieten, in der Praxis aber keine wirksamen Gegenmaßnahmen zur Verhinderung von Drohnenflügen bestehen. In Großbritannien ist nach dem Vorfall am Flughafen Gatwick eine Diskussion in der Öffentlichkeit zu diesem Thema entbrannt. Die britische Zivilluftfahrtbehörde verlautete, sie versuche die Regulierung von Drohnen für die Zukunft zu verschärfen. In Großbritannien gibt es derzeit die Forderung, alle Drohnen registrieren zu lassen. Doch bis diese Vorschläge Gesetz werden, dürfte noch viel Zeit vergehen.

    Das Standardverfahren an Flughäfen zum Umgang mit Drohnen

    Werden Drohnen an einem Flughafen gesichtet, gibt es ein Standardverfahren, das auch in Gatwick zur Anwendung kam. Werden Drohnen über einem Flugplatz gesichtet, sind die Behörden gezwungen, alle Flüge zunächst für 30 Minuten auszusetzen - dies entspricht der durchschnittlichen Akkulaufzeit von Drohnen. Man geht also davon aus, dass Personen, die für die Störung verantwortlich sind, ihre Drohnen innerhalb von 30 Minuten zurück auf den Boden bringen müssen, um den Akku auszutauschen. Der Vorfall in Gatwick war hinsichtlich der Größenordnung bislang einmalig. Bis dahin war es nur zu kurzzeitigen Flugverspätungen aufgrund von Drohnen gekommen.

    Geofencing zum Stoppen von Drohnen nicht möglich

    Derzeit gibt es keine technischen Möglichkeiten, Drohnen an einem Flughafen sicher abzufangen. Grundsätzlich ist die Technik aber vorhanden, sie nennt sich Geofencing. Um eine Drohne zu deaktivieren, muss die Frequenz zwischen der Steuerung und der Drohne blockiert werden. Beim Geofencing geschieht dies über eine elektromagnetische Störung. Die Technik wird bereits erfolgreich an anderen sensiblen Orten wie beispielsweise in Gefängnissen angewendet. In der Nähe von Flughäfen ist sie jedoch nicht einsetzbar, da diese elektromagnetische Störung auch die Kommunikationssysteme und die Instrumente im Flugzeug stören würde. Darüber hinaus funktioniert Geofencing nur, wenn die Drohnen GPS oder Wi-Fi für den Betrieb benötigen. Es gibt aber auch Drohnen, die ohne GPS und Wi-Fi funktionieren.

    Status Quo im Umgang mit Drohnen

    Alle Maßnahmen zielen daher gegenwärtig eher darauf ab, die Personen zu lokalisieren, die die Drohne steuern. Derzeit prüft die CAA weitere Lösungen, wie beispielsweise eine obligatorische App für Drohnenbetreiber, über die Flugdaten hochgeladen werden müssen.

    Außerdem wird geprüft, ob der Einsatz der Blockchain-Technologie, die bereits an der Grenze zu Mexiko zum Schutz von aufgezeichneten Daten vom US Department of Homeland Security getestet wird, auch zur Abwehr von Drohnen nutzbar sein könnte. Mit der Technik könnte beispielsweise eine Live-Karte aller legitimen Drohnenflüge erstellt werden. Behörden hätten dann die Möglichkeit, Drohnen, die nicht legitimiert sind, zur Landung zu zwingen.

    Rechte der Passagiere bei Flugverzögerung durch Drohnen

    Was bedeutet nun das Auftreten einer Drohne auf dem Flughafen für die Fluggäste? Da Drohnen und ihr Einsatz sich dem Wirkungsbereich der Fluggesellschaft entzieht, werden sie als außergewöhnliche Umstände gewertet. Deswegen können Fluggäste leider keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß der europäischen Verordnung 261/ 2004 erheben. Doch sie können sogenannte Betreuungsleistungen erwarten. Diese können von Erfrischungen und Verpflegung für die Passagiere während der Wartezeit über die angemessene Unterbringung in einem Hotel bis hin zur Erstattung des Ticketpreises reichen. Der Umfang der Leistung für die Fluggäste hängt dabei von ihrer Wartezeit und den Umständen der Verzögerung ab.

    Sollten Sie von Flugausfall oder Flugverspätung betroffen sein, lassen Sie sich nicht von Airlines abwimmeln, hinhalten oder vertrösten – Machen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend! Bei Compensation2Go können Sie mit wenigen Mausklicks Ihren Anspruch prüfen und Ihre Rechte abtreten. Erhalten Sie Ihre Entschädigung im Expressverfahren*!

    *Auszahlung 24 Stunden nach Auftragsbestätigung, abzl. 34,5 % Provision

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.