Entschädigung bei Flugverspätung – Wann gibt es Geld?
Bis zu 600 Euro für Ihren Flug zurückerhalten
- 25. Januar 2021
- 3 Jahre, 8 Monate alt
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Inhaltsverzeichnis
Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung
Ihr Flug hatte Verspätung oder wurde storniert? Dann steht Ihnen in vielen Fällen eine Entschädigung zu. Von einer erheblichen Verspätung wird ab einer Verspätung von 3 Stunden ausgegangen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der gebuchten Flugstrecke. Dabei wird in Kurz-, Mittel- und Langstrecke unterteilt.
Strecke: | Entschädigung: |
<1500 km | 250 € |
1500-3500 km | 400 € |
>3500 km | 600 € |
Wann gibt es eine Entschädigung bei Flugverspätung?
Doch nicht jede Flugverspätung rechtfertigt eine Entschädigung. Damit Sie Ihr Recht gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können, muss einer der folgenden Gründe vorliegen.
Wann steht Ihnen bei Verspätung eine Entschädigung zu?
- Technischer Defekt des Flugzeugs
- Mangelnde Organisation der Airline, z. B. Verspätung beim Boarding und Flugzeug verpasst Abflugslot
- Verspätung oder Erkrankung der Crew
- Überfüllung des Luftraums
Zu sogenannten außergewöhnlichen Umständen, bei denen keine Entschädigung fällig wird, gehören Unwetter, extreme Wetterbedingungen, Zeit für Sicherheitschecks sowie Streiks. Diese befinden sich außerhalb der Kontrolle der Airlines.
Entschädigung bei Flugverspätung vor 3 Jahren
Sie hatten vor 2 Jahren eine erhebliche Flugverspätung, aber haben damals keine Entschädigung gefordert? Kein Problem! Sie haben drei Jahre lang Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie können Ihre Fluggesellschaft mit der entsprechenden Buchungsnummer kontaktieren und einen Antrag auf Entschädigung stellen. Portale wie Compensation2go unterstützen Sie dabei und übernehmen die Kommunikation mit der Airline. So können Sie sicher sein, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Flugstornierung in Zeiten von Corona
Aktuell bleibt der Großteil der Flugzeuge am Boden. Die Coronakrise hat die Fluggesellschaften besonders hart getroffen. Nichtsdestotrotz gehören Flüge und Reisen nicht der Vergangenheit an. Urlaub wird bald wieder möglich sein. Bis dahin werden jedoch viele Flugverbindungen storniert.
Bei coronabedingten Flugstornierungen haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Sie können sich jedoch 100 % der Ticketkosten erstatten lassen. Hier können Sie sich ebenfalls von Portalen wie Coronaritter.de helfen lassen. Geben Sie die Daten Ihrer Flugverbindung ein und lassen Sie erfahrene Anwälte den Kontakt zur Airline aufnehmen.