Ab wann Entschädigung bei Flugverspätung?

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Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte
Aktualisiert am
2.5.2025
|
4
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Frau wartet am Flughafen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verspätung: Wenn sich ein Flug um drei Stunden verspätet, haben Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €).
  • Verspätung: Die Zeit zwischen der geplanten und der tatsächlichen Ankunft ist die Verspätung. Für die tatsächliche Ankunft ist das Öffnen der Flugzeugtür relevant.  
  • Flugausfall: Wenn ein Flug ausfällt, haben Sie unabhängig von der Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung.
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Wie sind die Voraussetzungen für die Entschädigung bei der Flugverspätung?

Wenn sich ein Flugzeug verspätet, besteht der Anspruch auf Entschädigung, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:

  • Mind. 3 Stunden Verspätung: Der Flug muss mindestens drei Stunden verspätet ankommen. Die Verspätung wird gemessen anhand der geplanten und der tatsächlichen Ankunft. Bei der tatsächlichen Ankunft kommt es auf das Öffnen der Tür des Flugzeuges an.
  • Start und / oder Landung in EU: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt natürlich auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet.
  • Rechtzeitig am Flughafen: Der Anspruch setzt voraus, dass Passagiere rechtzeitig, also grundsätzlich 45 Minuten vor dem Abflug, am Flughafen waren.

In zwei Fällen ist der Anspruch ausnahmsweise ausgeschlossen:

  • Nicht-europäische Airline: Ist der Flug einer nicht-europäischen Airline (z. B. Emirates) verspätet, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet, besteht kein Entschädigungsanspruch.
  • Außergewöhnliche Umstände: Wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, ist der Entschädigungsanspruch ebenfalls ausgeschlossen. Außergewöhnliche Umstände sind beispielsweise Unwetter, Vogelschläge oder Streiks vom Bodenpersonal, es muss sich um ungewöhnliche und für die Fluggesellschaft unkontrollierbare Umstände handeln.

Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?  

Bei einer Flugverspätung liegt die Höhe der Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Passagier. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz und der Verspätung ab:

  • 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z. B. Hamburg nach München)
  • 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z. B. Kopenhagen nach Madrid)
  • 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z. B. Berlin nach New York)

Bei Langstreckenflügen beträgt die Entschädigung ausnahmsweise nur 300 €, sofern die Verspätung zwischen drei und vier Stunden liegt.

Weitere Ansprüche bei einer Flugverspätung

Neben oder statt dem Anspruch auf Entschädigung bestehen möglicherweise auch Ansprüche auf Verpflegung, Unterkunft und gegebenenfalls sogar Erstattung des Flugpreises:

  • Rücktritt: Ab einer Flugverspätung von fünf Stunden besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den vollständigen Flugpreis zurückerhalten.  
  • Verpflegung: Wenn ein Flug verspätet ist, besteht ein Anspruch auf Verpflegung. Die für die Verpflegung erforderliche Verspätung hängt davon ab, ob es sich um einen Flug der Kurzstrecke (dann 2 Stunden), der Mittelstrecke (dann 3 Stunden) oder Langstrecke (dann 4 Stunden) handelt.
  • Unterkunft: Wenn eine Verspätung dazu führt, dass der Flug erst am nächsten Tag losgeht bzw. weitergeht, haben Passagiere einen Anspruch auf Übernachtung in einem Hotel.
  • Schadensersatz: Passagiere, die über den reinen Zeitverlust hinaus noch einen weiteren Schaden erleiden, beispielsweise wegen verpasster Termine o. ä., können diese gegebenenfalls ebenfalls ersetzt verlangen. Allerdings wird die Entschädigung auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

Besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung?

Bei einer Flugannullierung besteht grundsätzlich ebenfalls einen Anspruch auf Entschädigung. Ausnahmsweise besteht der Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugannullierung in den folgenden Fällen nicht:

  • Mindestens zwei Wochen vorher: Wenn die Information über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor Abflug erfolgt.
  • Zumutbarere Umbuchung: Erfolgt die Information über die Annullierung mit weniger als zwei Wochen Vorlaufzeit, entfällt der Anspruch auf Entschädigung, wenn die Umbuchung dazu führt, dass man maximal zwei Stunden früher abfliegt und maximal vier Stunden später ankommt. Sofern die Information über die Annullierung und Umbuchung weniger als eine Woche vor dem Abflug erfolgt, entfällt der Anspruch auf Entschädigung, sofern man maximal eine Stunde früher abfliegt und maximal 2 Stunden später als geplant ankommt.

Häufig gestellte Fragen

Wann gibt es eine Entschädigung für eine Flugverspätung?
Ab einer Flugverspätung von drei Stunden erhalten Fluggäste eine Entschädigung.
Was zählt bei Flugverspätung, Abflug oder Ankunft?
Für die Flugverspätung kommt es darauf an, ob die Ankunft verspätet ist. Der relevant Zeitpunkt ist das Öffnen der Flugzeugtür.
Wie hoch ist die Mindestflugverspätung, um eine Entschädigung zu erhalten?
Die Flugverspätung muss mindestens drei Stunden betragen, damit Fluggäste eine Entschädigung erhalten.
Bei welcher Flugverspätung gibt es Entschädigung?
Ab einer Flugverspätung von drei Stunden erhalten Fluggäste eine Entschädigung.
Ab welcher Flugverspätung gilt die Entschädigung?
Ab einer Flugverspätung von drei Stunden erhalten Fluggäste eine Entschädigung.
Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.

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