Das Wichtigste in Kürze:
- Die häufigsten Gründe für Flugverspätungen sind Streiks, Personalausfälle, technische Probleme und das Wetter.
- Ab einer Flugverspätung von drei Stunden haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung (250 € bis 600 €).
- Der Anspruch auf Entschädigung besteht nicht, wenn außergewöhnliche Umstände die Verspätung verursacht haben (z.B. Unwetter oder Streiks vom Bodenpersonal).
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Warum verspäten sich Flugzeuge?
Die Gründe für Flugverspätungen sind dabei sehr unterschiedlich. Circa 20 % der Flüge sind verspätet. Die meisten Flugverspätungen werden durch diese Gründe verursacht:
- Technische Gründe: Es kommt immer wieder vor, dass beim Flug oder der Vorbereitung des Fluges technische Probleme auftreten. Vor der Bordelektronik bis zu den Triebwerken können viele Bestandteile ausfallen. Aufgrund der hohen Sicherheitsstandards werden Flugzeuge beim Auftreten von technischen Problemen grundlegend geprüft, sodass Ersatzmaschinen beschafft werden müssen, was eine Zeit lang dauern kann.
- Störungen des Flugbetriebes: Fluggesellschaften planen die Flüge so, dass die Flugzeuge so viel Zeit wie möglich in der Luft verbringen. Deshalb werden Flugzeuge nach der Landung so schnell wie möglich auf den nächsten Flug vorbereitet und wieder eingesetzt. Deshalb kommt es schnell zu einem Dominoeffekt, wenn ein Flugzeug ausfällt, betrifft dies gleich mehrere Flüge im Laufe des Tages.
- Streiks: Viele verschiedene Berufsgruppen sind für den Flugverkehr erforderlich (Fluglotsen, Piloten, Sicherheitspersonal, Bodenpersonal usw.). Diese Berufsgruppen streiken gelegentlich und legen damit den Flugverkehr einzelner Airlines oder beispielsweise beim Sicherheits- und Bodenpersonal ganzer Flughäfen lahm.
- Personalausfälle: Neben Streiks werden Fluggesellschaften gelegentlich auch von Krankheitswellen o.ä. getroffen, sodass viel Personal auf einmal ausfällt. Fluggesellschaften haben dafür grundsätzlich Personal in Bereitschaft, wenn allerdings mehr Personal ausfällt als die Fluggesellschaft in Reserve hat, dann müssen Flüge abgesagt oder verschoben werden.
- Wetter: Flugzeuge sind zwar grundsätzlich in der Lage, in allen Wetterlagen zu starten und zu landen. Allerdings ist es bei manchen Extremwettern nicht möglich, sicher zu fliegen (z.B. bei starkem Gewitter oder starkem Hagel). In solchen Fällen müssen die Flüge dann verschoben werden.
- Betriebliche Probleme: Gelegentlich treten bei den Fluggesellschaften Fehler bei der Planung von Flugreisen auf, sodass beispielsweise Pausenzeiten nicht berücksichtigt werden o.ä., sodass es zu Verzögerungen / Flugausfällen kommt.
- Flugverkehrskontrolle: Bei stark frequentierten Flughäfen kann es dazu kommen, dass kurze Unterbrechungen oder Störungen des Flugbetriebes zu einem starken Rückstau führen und deshalb Flüge verspätet starten oder landen.
Bei welchen Gründen besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
Wenn Flugzeuge mit mindestens drei Stunden Verspätung das Ziel erreichen, haben Fluggäste grundsätzlich einen Anspruch auf eine Entschädigung (250 € bis 600 €). Der Anspruch auf Entschädigung besteht allerdings ausnahmsweise dann nicht, wenn die Flugverspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Fluggesellschaft den Grund für die Verspätung weder beeinflussen noch vorhersehen kann.
In folgenden Fällen stellt die Verspätung eines Flugzeuges ausnahmsweise einen außergewöhnlichen Umstand dar:
- Streik: Wenn Personal streikt, dass nicht für die Fluggesellschaft arbeitet (z.B. Fluglotsen, Bodenpersonal usw.), hat die Fluggesellschaft die Verspätung bzw. den Flugausfall nicht zu vertreten.
- Unwetter: Plötzliche Unwetterereignisse, die auch nicht durch Vorbereitung vermieden werden können (z.B. Gewitter), stellen einen außergewöhnlichen Umstand dar. Wenn ein Flugzeug hingegen im Winter enteist werden muss, ist dies kein außergewöhnlicher Umstand.
- Flugverkehrskontrolle: Wenn die Luftverkehrskontrolle Flüge untersagt, ist dies üblicherweise ein außergewöhnlicher Umstand.
Keine außergewöhnlichen Umstände sind Flugverspätungen, die durch folgende Gründe verursacht werden:
- Betriebliche Probleme: Fluggesellschaften müssen die Flugpläne so gestalten, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, erfolgt dies nicht, hat die Fluggesellschaft dies zu verantworten.
- Technische Gründe: Wenn ein Flugzeug unzureichend gewartet wird, fällt dies auch in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft.
- Personalausfälle: Die Fluggesellschaft muss ausreichend Personal vorhalten und auch für Krankheitsfälle ausreichend Bereitschaftspersonal. Muss ein Flug trotzdem aufgrund von Personalausfällen abgesagt werden, fällt dies in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft.
Welche Rechte bestehen bei einer Flugverspätung?
Wenn Ihr Flug Verspätung hat, dann kommen diese Rechte in Betracht:
- Erstattung: Ab einer Verspätung von 5 Stunden haben Sie die Möglichkeit, vom Flug zurückzutreten und die Erstattung des Ticketpreises zu verlangen.
- Entschädigung: Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden haben Sie einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Die Höhe der Entschädigungszahlung hängt von der Verspätung und der Flugdistanz ab und liegt zwischen 250 € und 600 €. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn außergewöhnliche Umstände dazu geführt haben, dass sich der Flug verspätet.
- Verpflegung: Ab einer Flugverspätung von 2 Stunden haben Sie einen Anspruch darauf, von der Fluggesellschaft mit Essen und Getränken während der Wartezeit versorgt zu werden. Der Anspruch wird meist dadurch erfüllt, dass die Fluggesellschaft Gutscheine für die Flughafengastronomie ausgibt.
Mehr zu Ihren Ansprüchen bei einer Flugverspätung erfahren Sie in diesem Beitrag zu den Fluggastrechten.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.