Gründe und Rechte bei Flugverspätungen

Welche Gründe können vorliegen und welche Rechte stehen den Fluggästen zu?

Sie sollten Flugausfall und Flugverspätungen nicht einfach hinnehmen Comepensation2Go Magazin
Inhaltsverzeichnis
    Flugverspätungen sind in den letzten Jahren kein seltenes Ereignis an den Flughäfen. Laut einer Schätzung des Senders ZDF ereigneten sich von Januar bis Mai 2018 1.500 Verspätungen an deutschen Flughäfen.

    Mögliche Gründe einer Flugverspätung

    Die Fluggesellschaften geben meist einen der folgenden Gründe an: Engpässe bei der Flugsicherung, Fluglotsenstreiks und öfter auftretende schlechte Wetterbedingungen. Darüber hinaus wird auch die Air Berlin-Pleite von den Fluggesellschaften als Begründung für Verspätungen herangezogen, da die Auswirkungen auf den Flugverkehr bis heute andauern.

    Schlechtes Wetter und Streik der Piloten, der Flugsicherung und des Bodenpersonals können dazu führen, dass die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Ausgleichszahlung befreit wird. Dann werden die Ursachen der Flugverspätung als außergewöhnliche Umstände aufgefasst (s.u.). Nach unserer Schätzung betragen die von außergewöhnlichen Umständen verursachten Flugverspätungen etwa 10% aller Fälle.

    Technische Defekte keine Ausrede für Verspätungen

    Wenn die Flugverzögerung auf einem technischen Defekt basiert, muss die Fluggesellschaft laut der EU-Verordnung 261/04 die davon betroffenen Fluggäste entschädigen. Das Flugrechteportal schätzt, dass die Flugverspätungen aufgrund technischer Defekte 30% der Fälle betragen. Ebenso im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen die Verspätungen aufgrund anderer vorheriger Verspätungen, die die Einhaltung des Flugplans verhindern. Solche Flugverspätungen entstehen, wenn ein Flugzeug sich bei der Landung an einem Flughafen verspätet und nicht genug Zeit für die rechtzeitige Landung des Folgeflugs wegen der erforderlichen Wartungsarbeiten zur Verfügung steht. Dies führt zu einer Kettenreaktion von darauffolgenden Flugverzögerungen. Deshalb werden solche Vorkommnisse als Selbstverschulden der Fluggesellschaften angesehen. Ihr Ausmaß wird vergleichsweise auf etwa 50% der gesamten Anzahl der Flugverspätungen geschätzt.

    Ausnahme: Flugbuchung bei einer Fluggesellschaft außerhalb der EU

    Sämtlicher Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn der Kunde seine Reise, seinen Flug bei oder über eine Fluggesellschaft bucht, die ihren Firmensitz außerhalb der europäischen Grenzen hat. Das liegt kurz gesagt daran, dass die EU in anderen Gebieten und Ländern verständlicherweise keine Rechtsetzungsbefugnis besitzt. Folglich können europäische Verordnungen oder Gesetze für Firmen dieser Länder nicht angewendet werden. Zu Problemen und Schwierigkeiten kommt es in diesem Zusammenhang meist, wenn mehrere separate Flüge notwendig sind, um den Zielflughafen zu erreichen.

    Beispielhaft ist hier eine Klage eines Fluggastes, der von Hamburg über Dubai nach Adelaide flog. Er buchte seine Reise bei einer Fluggesellschaft mit Sitz in Dubai. Da der Flug von Hamburg nach Dubai verzögert ankam, verpasste er den ursprünglichen Flug nach Adelaide und kam 16 Stunden später mit einem Ersatzflug an. Anschließend klagte er vor dem Amtsgericht Hamburg und verlor, da die beiden Flüge als separat betrachtet wurden. Doch um eine Entschädigung für die Verzögerung von erheblichen 16 Stunden am Zielflughafen beanspruchen zu können, hätten beide Flüge als ein zusammenhängender Flug betrachtet werden müssen. Diese Entscheidung hängt wiederum mit den Grenzen der europäischen Rechtsetzungsbefugnis zusammen. ( Vgl. Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 12.12.2014, Az. C-338/14)

    Fluggastrechte bei Flugverspätungen

    Im Fall einer Flugverspätung ist der erste Ansprechpartner die Fluggesellschaft. Das sind Ihre Fluggastrechte:

    1. Entschädigung: Bei über dreistündiger Verspätung oder Flugausfall stehen Ihnen zwischen 250 € und 600 € Entschädigung pro Person zu - unabhängig vom Ticketpreis.
    2. Betreuung: Außerdem haben Fluggäste ein Recht darauf, am Flughafen betreut zu werden. Dazu gehören z.B. Essensgutscheine, Getränke oder Zugang zu Toiletten, aber auch eine Hotelunterbringung, wenn Sie über Nacht festsitzen.
    3. Erstattung: Wenn Sie sich entscheiden, den Flug nicht mehr anzutreten, muss die Fluggesellschaft den Ticketpreis erstatten. Dies gilt ab fünfstündiger Verspätung oder Annullierung. Wahlweise können Sie auch eine anderweitige Beförderung verlangen.
    4. Hotelkosten: Wenn Sie durch die Flugverspätung zu einer Übernachtung gezwungen werden, muss die Fluggesellschaft für die Kosten den Hin- und Rücktransport aufkommen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechnungen gut aufbewahren.

    Entgegen der Empfehlung auf manchen Plattformen und Wissensmagazinen sollte man sich nicht unbedingt an den Reiseveranstalter (Entschädigung bei Pauschalreisen) wenden. Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass die Reiseveranstalter dem Fluggast weiterhelfen können oder man Anspruch auf Minderung des Reisepreises erheben kann. Jedoch liegt die Beförderung des Fluggastes und alle damit einhergehenden Probleme vor allem in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Diese kann in der Regel auch vor Ort eine anderweitige Beförderung, Hotelunterbringung und Betreuung organisieren. Das ist angesichts der Situation, in der sich die Fluggäste bei Flugausfällen und -verspätungen befinden, leider bei vielen Fluggesellschaften dennoch sehr umständlich und wenig praktikabel.

    In folgenden Fällen muss eine Entschädigung geboten werden:

    Höhe der Entschädigung nach Flugstrecke
    Recht auf Entschädigung bei Flugausfall und Flugverspätung nach Flugstrecke Compensation2Go Magazin

    Die Betragshöhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und der Flugverspätung und wird in der Regel für Flugverspätungen ab dreistündiger Dauer gewährt.

    1. Bei Flugstrecken bis zu 1.500 Kilometern und ab drei Stunden Verspätung: 250 €
    2. Bei Flugstrecken von 1.500 bis 3.500 Kilometern und ab drei Stunden Verspätung: 400 €
    3. Bei Flügen ab 3.500 Kilometern mit einer Flugverspätung ab vier Stunden Verspätung: 600 €
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    Tipp: Nutzen Sie unten unseren kostenlosen Entschädigungsrechner, um Ihren Anspruch zu berechnen.

    Bei verpassten Anschlussflügen aufgrund einer Flugverspätung des vorherigen Flugs hat man ebenso ein Recht auf Entschädigung, auch wenn der Anschlussflug außerhalb von Europa stattfindet. Dennoch müssen die kombinierten Flüge zusammen gebucht worden sein. In diesem Fall werden die zwei Flüge als ein Flug gewertet, auch wenn der Flugreisende bei einer planmäßigen Zwischenlandung außerhalb der EU in den Anschlussflug einsteigen muss.

    Für eine eventuelle Entschädigung von der Fluggesellschaft im Fall einer Verspätung gibt es einige einfache Regeln, denen man folgen muss:

    • Schriftliche Bestätigung mit der Angabe des Verspätungsgrundes am Flughafen
    • Aufbewahrung aller Quittungen für Ausgaben zwecks Verpflegung sowie gegebenenfalls wegen Taxi- oder Hotelkosten
    • Kontaktdatenaustausch mit anderen Flugreisenden.
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    Hinweis: Die Ansprüche auf Betreuungsleistungen oder Entschädigung verjähren erst nach drei Jahren.

    Außergewöhnliche Umstände

    Bei Flugverspätungen muss die Fluggesellschaft den genauen Grund für dieses Vorkommnis benennen. Somit können die Passagiere abwägen, ob sie einen realisierbaren Anspruch auf Entschädigung haben. Denn die Fluggesellschaften können von der Entschädigungspflicht gegenüber ihren Kunden befreit werden, wenn sie außergewöhnliche Umstände als konkrete Ursache der Flugverspätung darlegen können. Genauer gesagt: Das Unternehmen muss zweifelsfrei nachweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen, die es in der Situation hätte treffen können, die Flugverspätung nicht verhindert hätten.

    Kurz: Die Fluggesellschaft muss ihre „Hilflosigkeit“ gegenüber den Gründen und Umständen der Flugverspätung beweisen. Denn die Beweislast liegt hier immer bei der Fluggesellschaft.

    Sollten auch schon mal von Flugausfall oder der Verspätung Ihres Fluges betroffen gewesen sein, lassen Sie sich von der Fluggesellschaft nicht hinhalten oder abwimmeln - machen Sie Ihren Anspruch geltend! Wenn Ihnen das zu anstrengend und zeitraubend ist, treten Sie Ihren Anspruch einfach jetzt an Compensation2Go ab und bekommen Sie Ihre Entschädigung im Expressverfahren* ausgezahlt!

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