Ryanair: Entschädigungszahlung, obwohl Passagierin nicht mitflog

Kuriose Entschädigungsforderung wegen Flugverspätung

Ryanair muss einer Frau eine Entschädigung für einen Flug zahlen, auf dem diese gar nicht anwesend war. pixabay
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    Ryanair muss einer Passagierin eine Entschädigung für die Verspätung eines Fliegers zahlen, mit dem sie nicht geflogen ist. Das entschied jetzt ein Gericht.

    Es klingt zunächst ein wenig absurd: Eine Frau hat bei einem Gericht in Palma de Mallorca eine Klage auf Entschädigung gegen Ryanair wegen der Verspätung eines Fluges im Juli 2019 eingereicht, obwohl sie auf dem entsprechenden Flug gar nicht anwesend war. Doch das Gericht gab ihr trotzdem recht. Nun muss der irische Billigflieger eine Entschädigung zahlen. Wie kann das sein? – Die Frau war zwar nicht auf dem Flug an sich anwesend, hatte aber für diesen eingecheckt, also ihre Teilnahme angekündigt. Also hätte Ryanair mit ihr rechnen müssen. Der Flug, für den die Passagierin eingecheckt hatte, verspätete sich dann um vier Stunden. Somit stand allen Fluggästen dieses Fluges laut europäischer Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zu. Das Gericht in Palma de Mallorca entschied, dass es für eine Entschädigung unerheblich sei, ob eine Person tatsächlich in den verspäteten Flieger steigen würde. Entscheidend sei vielmehr, dass die Person für den Flug eingecheckt hatte. Denn Fluggästen müsse es freistehen, sich bei einem Ausfall oder einer Verspätung ihres Fluges sich für eine andere Beförderung zum Zielort entscheiden zu können. Deswegen gab das Gericht der Klage der Frau statt.

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