Ab 4.3. wird Reisen (ein bisschen) familienfreundlicher

Familien atmen ab 4.3.22 auf. Dann gelten neue Einreise-Regelungen. Ungeimpfte Kinder müssen nicht mehr in Quarantäne.

Zoran Zeremski / Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis
    Familien atmen ab 4.3.22 auf. Dann gelten neue Einreise-Regelungen. Ungeimpfte Kinder müssen nicht mehr in Quarantäne.

    Endlich Familienurlaub?

    Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat vor allem die Kinder im Blick. Nach der langen Pandemie-Zeit sehnt sich wohl jeder nach ein bisschen Erholung - die Kinder aber brauchen sie ganz besonders. Gegenwärtig sieht die Lage jedoch so aus: Kehrt eine Familie aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland zurück, müssen alle ungeimpften Kinder ab sechs Jahren in Quarantäne. Aus dieser können sie sich erst am fünften Tag freitesten. Diese Auflage entfällt ab 4.3.2022. Das schenkt Familien wieder mehr Reisefreiheit.

    Alles Definitionssache

    Schaut man sich die europäische Corona-Landkarte an, dann Gute Nacht: Deutschland ist komplett in Hochrisiko-Länder eingebettet. Die Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist lang und niederschmetternd. Aber jetzt kommt das Aber: Die Bundesregierung bringt ab 4.3.22 zwei Neubewertungen auf den Weg. Erstens ändert sie die Definition von Hochrisikogebieten. Zweitens ändert sie die Rückreisebestimmungen aus Hochrisikogebieten.

    Wann ist ein Hochrisikogebiet kein Hochrisikogebiet mehr?

    Die Omikron-Flut hat den europäischen Scheitelpunkt überschritten. Außerdem hat sich Omikron im allgemeinen als harmloseres Mitglied der Corona-Familie entpuppt. Darum sagt das Gesundheitsministerium: Alle Länder, in denen Omikron vorherrscht, müssen nicht mehr als Hochrisikogebiete angesprochen werden. Das gilt ab 4.3. Und damit entfällt in diesen Ländern automatisch die Quarantänepflicht für Kinder und andere Ungeimpfte. Ebenfalls gehört die digitale Einreiseanmeldung der Vergangenheit an. Allerdings müssen sich alle ungeimpften Erwachsenen weiter testen. Für Kinder unter 12 Jahren entfällt die Testpflicht.

    Hochrisiko ohne Quarantäne

    Falls Ihr Lieblings-Urlaubsland weiterhin als Hochrisikogebiet gilt, erleichtern sich die Rückreiseregeln trotzdem. Auch dann müssen ungeimpfte Kinder bis zum 12. Lebensjahr nicht, wie bisher noch üblich, in Quarantäne gehen. Sie können sich ab dem 4.3.22 mit einem negativen Test von der Quarantänepflicht befreien.

    Neue Definition von Hochrisikogebiet: Herrscht in einem Land eine gefährlichere Virusvariante als Omikron, gilt weiter die Hochrisiko-Bewertung. Die geltenden Bestimmungen sind im Informationsblatt des RKI nachzulesen.

    Die Liste zum 4.3.22

    Ab 4.3.22 streicht die Bundesregierung eine große Anzahl von Hochrisiko-Gebieten. Und schon jetzt sind 19 Länder von der berüchtigten Liste verschwunden, darunter beliebte Reiseziele wie Spanien, Großbritannien und die USA. Das gibt den Menschen Raum zum Durchatmen, denn es stellt ein Stück ersehnte Normalität in Aussicht. Andererseits verkompliziert sich das Regelwerk der Coronamaßnahmen um weitere Ausnahmen. Darum noch mal in Kürze - das gilt ab 4.3.2022 für die Rückreise nach Deutschland:

    • Einreise aus Nicht-Hochrisikogebieten für ungeimpfte Kinder ab sechs Jahren: keine digitale Einreiseanmeldung; keine Quarantänepflicht; aber Testpflicht
    • Einreise aus Nicht-Hochrisikogebieten für ungeimpfte Kinder ab 12 Jahren und ungeimpfte Erwachsene: keine digitale Einreiseanmeldung; kein Quarantänepflicht; aber Testpflicht
    • Einreise aus Nicht-Hochrisikogebieten für Geimpfte/Genesene: keine Einreiseanmeldung, keine Quarantänepflicht; keine Testpflicht; Nachweis des Impf-/Genesenenstatus
    • Einreise aus Hochrisikogebieten für ungeimpfte Kinder ab sechs Jahren: digitale Einreiseanmeldung; keine Quarantänepflicht; aber Testpflicht
    • Einreise aus Hochrisikogebieten für ungeimpfte Kinder ab 12 und ungeimpfte Erwachsene: digitale Einreiseanmeldung; Quarantänepflicht; Testpflicht
    • Einreise aus Hochrisikogebieten für Geimpfte/Genesene: digitale Einreiseanmeldung; keine Quarantänepflicht; keine Testpflicht; Nachweis des Impf-/Genesenenstatus

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.