Corona: Wie steht es um dem Sommerurlaub 2021?

Tipps für Reisende

Können wir im Sommer bald wieder verreisen? envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Der Osterurlaub ist dieses Jahr bereits schwierig. Doch wie sieht es mit Reisen im Sommer aus? Und könnten wir dann wieder fliegen?

    Sommerurlaub 2021?

    Das letzte Jahr war maßgeblich von der Coronakrise geprägt. Besonders hart hat es die Flugbranche getroffen. Reisebeschränkungen und Quarantäne-Verordnungen führten zu einem erheblichen Rückgang an Passagieren und somit zahlreichen Flugstornierungen vonseiten der Airlines. Letzten Sommer sah die Corona-Situation in Europa jedoch deutlich besser aus. Werden wir diesen Sommer ebenfalls wieder in den Urlaub fliegen können und sollten Sie jetzt bereits buchen?

    Flüge buchen trotz Corona

    Laut der Regierung sollen Bürgerinnen und Bürger das Osterwochenende nutzen, um eine dritte Welle der Coronapandemie in Deutschland zu vermeiden. Das bedeutet mit möglichst wenig Kontakten. Im Sommer könnte die Lage schon wieder anders aussehen. Die Verbraucherzentrale NRW rät jedoch zu Vorsicht bei Buchungen.

    Informieren Sie sich über die Stornierungsbedingungen Ihrer Reise. Von einer Pauschalreise können Sie bei “unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen” zum Beispiel immer kostenfrei zurücktreten.

    Rückerstattung bei Flugannullierung

    Wenn Sie einen Flug gebucht haben und dieser aufgrund neuer Corona-Entwicklungen nicht durchgeführt werden kann, steht Ihnen ebenfalls eine Rückerstattung zu. Das ist auch bei Flugstornierungen aus dem letzten Jahr der Fall. Sollte Ihr Flug coronabedingt durch die Airline storniert worden sein, können Sie das Geld für die Tickets zurückfordern. Lassen Sie Ihren Flug kostenlos und unverbindlich auf Portalen wie Coronaritter.de prüfen und fordern Sie 100% Ihres Gelds zurück.



    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.