Einreisebeschränkungen für Reisende aus elf Drittstaaten aufgehoben
Aus diesen Ländern kann wieder nach Deutschland gereist werden
- 2. Juli 2020
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Reisende aus Drittstaaten können wieder nach Deutschland
Aufgrund der Corona-Pandemie hatten Deutschland und die EU Reisebeschränkungen für Reisende aus Drittstaaten ausgesprochen. Nun sollen diese jedoch schrittweise wieder gelockert werden, denn die epidemiologische Lage habe sich verbessert.
Ab heute (dem 2. Juli 2020) können Bürgerinnen und Bürger aus ausgewählten Drittstaaten wieder nach Deutschland einreisen. Als Drittstaaten werden solche Staaten bezeichnet, die nicht der Europäischen Union angehören. Mit der Aufhebung der Beschränkungen folgt das Bundeskabinett der Empfehlung des Rats der Europäischen Union.
Das Innenministerium teilte mit, dass Deutschland nun die unbeschränkte Einreisen aus den folgenden Ländern erlaube.
- Australien
- Georgien
- Kanada
- Montenegro
- Neuseeland
- Thailand
- Tunesien
- Uruguay
Auf der Liste stehen darüber hinaus Japan, Südkorea und China, jedoch werden die Einreisebeschränkungen dort nur aufgehoben, wenn diese Staaten ihrerseits ebenfalls die Einreisemöglichkeiten für deutsche Bürgerinnen und Bürger zulassen. Dazu äußerte sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) folgendermaßen: "Solange die die Deutschen nicht einreisen lassen, können wir das umgekehrt auch nicht machen".
Ausnahme für Menschen mit wichtigem Reisegrund
Wer laut der Bundesregierung einen “wichtigen Reisegrund” habe, könne auch aus anderen Drittstaaten einreisen. Dazu gehören beispielsweise, wenn Reisende ein bestehendes Aufenthaltsrecht in Deutschland vorweisen können, im Bereich Gesundheit, Altenpflege oder Gütertransport tätig sind oder die Einreise im Rahmen des Familiennachzugs erfolgt.
Weitere Lockerungen bei positiver Corona-Lage zu erwarten
Die Liste soll alle zwei Wochen überarbeitet werden und orientiert sich an der Zahl der Covid-Neuinfektionen sowie dem Umgang des jeweiligen Staates mit der Situation. Bei der Aufhebung der Reisewarnung durch das Auswärtige Amt handele es sich nur noch um einen formalen Akt, der auch kurzfristig umgesetzt werden kann.