Erhöhen Reisen das Corona-Risiko doch weniger als gedacht?

Laut RKI ist Infektionsrisiko nicht an Reiseziel gebunden

Das Reisen selbst ist laut RKI nicht unbedingt risikobehaftet. envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Das erhöhte Infektionsrisiko auf Reisen führt bei vielen Passagieren zu Unsicherheit. Allerdings ist das Reisen selbst oft gar nicht der Grund für eine Ansteckung mit dem Coronavirus, sondern das eigene Verhalten.

    Corona-Risiko liegt nicht primär am Reisen

    Das Robert-Koch-Institut informiert in einer neuen Strategie-Ergänzung über Schwerpunktthemen und Instrumente für den Infektionsschutz. In Bezug auf Mobilität erklärt das RKI, dass nationale und grenzübergreifende Reisen selbst gar nicht unbedingt zu einem erhöhten Infektionsrisiko führen.

    Das Risiko sich mit dem Coronavirus anzustecken sei nicht an den Urlaubsort oder ein spezifisches Gebiet gefunden, sondern viel mehr an das Verhalten jedes Einzelnen. Das sei vor allem bei der Analyse der internationalen Lage und der Einleitung neuer Maßnahmen wichtig zu beachten.

    Airlines müssen Kommunikation verbessern

    Damit risikobehaftetes Verhalten um jeden Preis vermieden werden kann und internationale Reisen für alle sicherer werden, müssen laut dem RKI die Kommunikationsmittel verbessert werden. Reisende sollen in mehreren Sprachen über genaue Details zu Test, Quarantäne und Isolation informiert werden. Nur so könne man garantieren, dass die Mehrheit die Regeln befolgt und das Infektionsgeschehen reduziert.

    Airlines haben hierbei ebenfalls eine Verantwortung, all ihre Passagiere ausreichend über neueste Sicherheitsvorkehrungen zu informieren. Wenn sich Reisende an die Coronamaßnahmen halten und sich auf Reisen verantwortungsbewusst verhalten, könnte das Infektionsgeschehen auch ohne strenge Reisebeschränkungen verringert werden. Dazu gehören vor allem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Einhaltung des Mindestabstands und das regelmäßige Händewaschen.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.