Jedes zweite EU-Land jetzt Risikogebiet – Flug stornieren?

Warnung vor Reisen nach Lissabon, Dublin, Kopenhagen & Co.

EU-Länder werden vermehrt zu Risikogebieten erklärt und Flüge werden storniert. envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Die zweite Corona-Welle hat Europa erreicht. Immer mehr Länder werden zu Risikogebieten erklärt. Welche Rechte haben Passagiere, die bereits einen Flug gebucht haben?

    11 neue Regionen zu Risikogebieten erklären

    Kopenhagen, Lissabon und Dublin sind nur drei der elf Regionen, die zuletzt von der Bundesregierung offiziell zu Corona-Risikogebieten erklärt wurden. Dort hat die Anzahl der Neuinfektionen den kritischen Wert von 50 in 100.000 Einwohnern überschritten. Damit sind Regionen in 14 von 27 EU-Mitgliedsstaaten bereits als Risikogebiete eingestuft.

    Europäische Länder mit Reisewarnung

    Laut dem aktuellen Stand des Auswärtigen Amts (24.09.2020) gelten Reisewarnungen für Regionen in den folgenden EU-Ländern:

    Belgien Österreich
    Bulgarien Portugal
    Dänemark Rumänien
    Frankreich Slowenien
    Irland Spanien
    Kroatien Tschechien
    Niederlande Ungarn

    Auch die Kantone Freiburg, Genf und Waadt in der Schweiz sind offiziell Risikogebiete. Genauere Informationen zu den Regionen in den einzelnen Ländern finden Passagiere auf der Seite des Auswärtigen Amts.

    Reisewarnung = Reiseverbot?

    Eine Reisewarnung ist kein offizielles Reiseverbot, soll jedoch eine abschreckende Wirkung haben. Rückkehrende aus Risikogebieten müssen sich 48 Stunden vor oder nach der Einreise einem Coronatest unterziehen und dann in Quarantäne bleiben, bis das Ergebnis da ist. Passagiere können ihre bereits gebuchten Flüge trotzdem wahrnehmen, sollten sie von der Airline weiterhin durchgeführt werden.

    Flugstornierung in Risikogebiete

    Die offizielle Reisewarnung gibt Reisenden außerdem das Recht, Buchungen kostenlos zu stornieren. Viele Fluggesellschaften haben sich in der Vergangenheit jedoch geweigert eine Rückerstattung der Ticketkosten fristgerecht auszuzahlen. Auch wenn der Flug von der Airline selbst storniert wurde, steht Passagieren 100 Prozent ihrer Ticketkosten zu.

    Verbraucherportale bieten Reisenden hier Unterstützung an. Wurde Ihr Flug in ein Risikogebiet von der Fluggesellschaft storniert, können Sie sich an Portale wie Coronaritter.de wenden, um Ihre Ticketkosten zurückzufordern. Verbraucheranwälte übernehmen den Kontakt zu der Airline und setzen Ihr Recht für Sie durch – ohne Aufwand und zusätzliche Kosten für Sie.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.