Fliegen über Weihnachten & Neujahr – Coronaregeln

Dürfen Sie trotz Lockdown in den Urlaub oder zu Verwandten fliegen?

Urlaub in Zeiten von Corona? envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Dem Winter in Deutschland entkommen und in den sonnigen Süden fliegen? Oder einfach die Verwandtschaft besuchen? In Zeiten des Corona-Lockdowns sind Urlaube trotzdem möglich.

    Lufthansa verzeichnet 400 Prozent Anstieg der Buchungen

    Trotz des harten Lockdowns, der am 16. Dezember in Deutschland in Kraft trat, haben sich viele Bürgerinnen und Bürger für einen Urlaub über Weihnachten und Neujahr entschieden. Die Lufthansa verzeichnete einen 400 prozentigen Anstieg der Buchungen. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage reagierte die Lufthansa mit Neu- und Wiederaufnahmen von Zielen in Europa und in Übersee.

    Besonders gefragt sind aktuell Ziele in Südafrika, den kanarischen Inseln und sonnige Ziele im Mittelmeerraum. Harry Hohmeister, Vorstandsmitglied der Lufthansa, betonte noch einmal die hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards der Airline.

    Das müssen Sie beim Fliegen in Zeiten von Corona beachten

    Bevor Sie Ihren Flug buchen und zur Reise antreten, sollten Sie die aktuellen Einreise- und Quarantänevorschriften beachten. Reisen ist gesetzlich nicht untersagt, doch von nicht notwendigen touristischen Reisen wird immer noch stark abgeraten. Seien Sie sich des Risikos bewusst und informieren Sie sich über die aktuelle Situation in Ihrem Urlaubsland.

    Sie haben vor über Weihnachten oder Neujahr in den Urlaub zu fliegen? Aufgrund der strikten Sicherheitsmaßnahmen gibt es am Flughafen und an Bord einiges für Passagiere zu beachten.

    • Am Flughafen sowie an Bord des Flugzeugs gilt eine Maskenpflicht.
    • Es kann sein, dass bei der Einreise Ihre Temperatur gemessen wird.
    • Bei der Einreise aus ausländischen Risikogebieten ist die Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend. Es besteht außerdem eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von zehn Tagen nach der Rückkehr.
    • Ein negativer Test kann die Quarantänezeit verkürzen. Er darf frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.
    • Gilt in Ihrem Bundesland eine nächtliche Ausgangssperre, müssen Sie diese bei der Fahrt zum Flughafen beachten, denn diese gilt nicht als triftiger Grund. Ausnahmen gelten nur für Flüge, die vor dem Inkrafttreten der Regelung gebucht wurden.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.