Hochrisikogebiet und kostenlose Stornierung: Die Bedingungen
Plötzlich Hochrisikogebiet? Das sind die Stornomöglichkeiten. Österreich & Co sind zum Hochrisikogebiet erklärt worden. Ein einheitliches Recht auf kostenlose Stornierung gibt es jetzt nicht.
- 19. November 2021
- 3 Jahre alt
- 0 Kommentare
Inhaltsverzeichnis
Urlaub kostenlos stornieren? - Es kommt darauf an
Es lag bereits in der Luft. Jetzt hat das Deutsche Auswärtige Amt die Notbremse gezogen: Österreich, Ungarn und Tschechien gelten ab 14.11. als Hochrisikogebiet. Da sinkt bei vielen Urlaubern die Reiselust. Aber was passiert eigentlich, wenn der geplante Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet storniert werden muss? Gibt es ein Recht auf Rückerstattung der Reisekosten? - Das ist nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Es kommt darauf an: Dieser Corona-typische Satz gilt auch für das Stornierungsrecht.
Pauschal oder individuell verreist?
Es gibt zwei Arten von Reisenden. Die einen planen und buchen ihren Urlaub selbst - die sogenannten Individualreisenden. Die anderen wählen einen Reiseveranstalter, der sich um alles kümmert - die Pauschalreisenden. Fangen wir der Übersichtlichkeit halber mit den ersteren an. Kann ein Individualtourist im Hochrisikogebiet seinen Urlaub kostenlos stornieren? - Grundsätzlich lautet die Antwort: Nein. Aber es gibt Ausnahmen.
Urlaub kostenlos stornieren für Individualreisende
- Wenn Hotel/Ferienwohnung/Gastgeber das Recht auf eine kostenlose Stornierung in den Geschäftsbedingungen festgelegt haben
- Wenn das zum Hochrisikogebiet erklärte Land ein landesweites Beherbergungsverbot ausspricht
Urlaub kostenlos stornieren für Individualreisende: Am besten schwarz auf weiß
Individualreisende sind für ihr Reiseglück selbst verantwortlich. Das gilt auch, wenn ihr Lieblingsland zum Hochrisikogebiet erklärt wird. In Coronazeiten lohnt es sich für den Selbstbucher immer, einen Blick auf die Stornierungsbedingungen zu werfen, bevor Zimmer oder Wohnung gebucht werden. Nur wenn da klipp und klar drinsteht: Kostenlose Stornierung bis dann und dann möglich, darf der Individualreisende einen Gratis-Rückzieher machen. Ansonsten läuft es auf den finanziellen Totalausfall hinaus. Es sei denn, der Anbieter im Hochrisikogebiet ist kulant, indem er eine Teilerstattung oder Umbuchung gewährt.
Urlaub kostenlos stornieren für Individualreisende: Beherbergungsverbot heißt Geld zurück
Die Einstufung als Hochrisikogebiet geschieht in Deutschland durch das Auswärtige Amt. Daneben gibt es Maßnahmen, die das Einreiseland selbst ergreift. Darunter fällt das Beherbergungsverbot: Es untersagt Hotels, Pensionen und anderen touristischen Gastgebern, Gäste aufzunehmen. Dabei genügt es schon, wenn dieses Verbot nur für die angestrebte Reiseregion gilt. Denn es hat zur Folge, dass der Gastgeber keine Unterkunft zur Verfügung stellen kann. Das ist - wenn auch nicht aus seinem Verschulden - ein Vertragsbruch. Unerfüllte Verträge berechtigen zur Stornierung.
Achtung - Rechtsinterpretation gilt auch für Flugreisen: Kein Beherbergungsverbot = Unterkunft möglich = keine kostenlose Unterkunftsstornierung; kein Einreiseverbot = Flug möglich = keine kostenlose Flugstornierung)
Quasi-Beherbergungsverbot und Ungeimpfte - eine besonders vertrackte Rechtslage
Ist es nicht schon kompliziert genug? - Nein, es gibt noch Steigerungen. Wenn ein Hochrisikogebiet wie Österreich gleichzeitig landesweit in Beherbergungsbetrieben die 2-G-Regel ausruft, entsteht daraus ein Beherbergungsverbot für Ungeimpfte. Also müsste für diesen Personenkreis die Gleichung gelten: Keine Unterkunft möglich = kostenlose Unterkunftsstornierung. Gerichtlich ist das allerdings noch nicht geklärt worden. Liegt die gebuchte Reise in fernerer Zukunft, könnte eingewandt werden, dass sich Ungeimpfte bis dahin impfen lassen könnten. Andererseits hätte eine Impfvorschrift vor Gericht kaum Bestand.
Urlaub kostenlos stornieren für Pauschalreisende: Hier kommt es auf den Einzelfall an
Früher war sofort klar, was eine Reisewarnung bedeutet: Urlaub kostenlos stornieren kein Problem. Die Gründe für die Warnung waren oft politischer Natur - ein Attentat, ein Bürgerkrieg. Irgendein plötzliches, außergewöhnliches Ereignis. Auch Corona fällt unter 'außergewöhnliche Umstände'. Aber für niemanden kam beispielsweise im November 2021 die Erklärung von Österreich zum Hochrisikogebiet überraschend. Vermutlich wird kein Gericht aus dieser Statusänderung ein kostenloses Stornorecht für Urlauber ableiten - das ist allerdings noch nicht juristisch geklärt. Experten raten Pauschalurlaubern jedoch dazu, entweder flexible Tarife mit kulanten Stornobedingungen zu buchen; oder sich mit dem Reiseveranstalter auf eine kostenlose Umbuchung zu einigen. Außergewöhnliche Umstände - also der Status des Hochrisikogebiets - können ohnehin nur ab vier Wochen vor Reiseantritt geltend gemacht werden.
Achtung: Für ungeimpfte Reiserückkehrer aus einem Hochrisikogebiet gilt in Deutschland 10 Tage Quarantänepflicht (mit Freitestungs-Möglichkeit am 5. Tag).