Mallorca und andere Urlaubsorte werden zu Risikogebieten

Diese Folgen haben die Risikoeinstufungen für Sie als Urlauber

Alle Informationen zu Ihrer nächsten Reise unsplash, by Briana Tozour
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    In manchen Regionen steigen die Corona Zahlen. Das hat zur Folge, dass immer mehr Gebiete zum Risikogebiet, Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft werden. Worauf Sie bei einer solchen Änderung zu achten haben erfahren Sie hier!

    Niederlande und Spanien als Hochinzidenzgebiete eingestuft

    Immer mehr Urlaubsregionen werden aufgrund hoher Corona-Infektionszahlen als Risikogebiete, Hochrisikogebiete oder Virusvariantengebiete eingestuft. So zählen seit dem 27.07.2021 die beliebten Urlaubsländer Niederlande und Spanien auch zu den Hochinzidenzgebieten, während Dänemark und einige Teile Frankreichs zu Risikogebieten hochgestuft wurden. Für Urlauber vor Ort, aber auch für alle anderen, die kurz vor einer Reise in eins dieser Regionen stehen, hat diese Einstufung einige zu beachtenden Änderungen zur Folge.

    Aktuelle Regelungen beim Rückflug nach Deutschland

    Grundsätzlich gilt eine generelle Nachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr.

    Die weiteren Bestimmungen können Sie hier entnehmen:

    Einreise aus einem Risikogebiet:

    Bereits im Urlaubsland muss ein negatives Testergebnis gemacht werden. Eine Beförderung ohne Nachweis ist ausgeschlossen. Darüber hinaus gilt eine Anmeldepflicht. Nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet sind Rückreisende verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Diese wird dann am Ankunftsort in Deutschland von der Bundespolizei kontrolliert. Nach der erfolgreichen Einreiseanmeldung kann auch das negative Ergebnis digital zur Kenntnisnahme hochgeladen werden - wird das negative Ergebnis bereits vor der Einreise übermittelt, ist man mit der Landung von einer Quarantänepflicht befreit. Andernfalls sind Reisende grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg zu Ihrem Wohnort oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich nach Ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Die grundsätzliche Quarantänezeit nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet beträgt 10 Tage. Die häusliche Quarantäne kann jedoch vorzeitig beendet werden, sobald ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesregierung (s.o.) übermittelt wird. Dieser Nachweis spätestens 48h nach Ankunft hochgeladen worden sein.

    Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet:

    Auch bei einer Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet ist ein negatives Testergebnis vor Abflug verpflichtend. Eine Beförderung ohne Nachweis ist ausgeschlossen. Alternativ ist aber auch die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises möglich. Darüber hinaus sind Rückreisende verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Diese wird dann am Ankunftsort in Deutschland von der Bundespolizei kontrolliert. Nach Ankunft in Deutschland sind Reisende grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg zu Ihrem Wohnort oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich nach Ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Die grundsätzliche Quarantänezeit nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet beträgt 10 Tage. Diese kann frühestens fünf Tage nach Ankunft vorzeitig durch die Belegung eines Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik verkürzt werden.

    Einreise aus einem Virusvariantengebiet:

    Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet ist ein negatives Testergebnis vor Abflug für alle unabdingbar. Eine Beförderung ohne Nachweis ist ausgeschlossen. Eine Beförderung ohne Nachweis ist ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Rückreisende verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Diese wird dann am Ankunftsort in Deutschland von der Bundespolizei kontrolliert. Nach Ankunft in Deutschland sind Reisende grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg zu Ihrem Wohnort oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich nach Ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Die grundsätzliche Quarantänezeit nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt 14 Tage und kann nicht verkürzt werden.

    Neuerungen und Ausnahmen:

    Ab dem 28. Juli 2021 kommt eine vorzeitige Beendigung bei Virusvariantengebieten in Betracht, wenn das betroffene Virusvariantengebiet noch während der Absonderungszeit in Deutschland herabgestuft wird. Dann gelten die Regelungen für die entsprechende Neueinstufung. Eine automatische Aufhebung der Quarantäne gilt darüber hinaus, wenn ein Gebiet nicht mehr als Risikogebiet gelistet wird.

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