Neue Corona Reisewarnungen in der EU – Das müssen Passagiere jetzt wissen

Rückerstattungen bei stornierten Flügen und Pauschalreisen

Schon wieder werden die Terminals leerer – In der EU gibt es neue Reisewarnungen. envato elements
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    Weltweit ist ein erneuter Anstieg der Corona-Fälle zu beobachten. Einige Regionen sind nun wieder von Reisebeschränkungen betroffen, sodass Flüge und Pauschalreisen ausfallen müssen. Reisenden steht jedoch eine Rückerstattung zu.

    Weltweite Reisewarnung verlängert

    Das Auswärtige Amt warnt bereit seit Frühjahr dieses Jahres vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland und sprach eine weltweite Reisewarnung aus. Diese Reisewarnung wurde aufgrund steigender Fallzahlen in vielen Regionen bis zum 31. August verlängert.

    Reisen innerhalb Europas waren den Sommer über jedoch wieder möglich. Ausgenommen von der Reisewarnung waren nämlich die meisten Länder der EU, Schengen-assoziierte Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Großbritannien. Bei einer Reisewarnung handelt es sich außerdem um eine dringende Empfehlung; es besteht kein offizielles Reiseverbot.

    Neue Reisewarnungen innerhalb der EU

    Sollte in einer Region die Anzahl der Neuinfizierten in sieben Tagen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner überschreiten, wird eine Reisewarnung ausgesprochen. Diese Situation ist nun in einigen EU-Ländern wieder aufgetreten. Eine aktuelle Reisewarnung besteht für:

    • Luxemburg (Update: seit dem 20.08.2020 kein Risikogebiet mehr)
    • Spanisches Festland und die Balearen
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Rumänien

    Rückerstattung bei gebuchtem Flug oder Pauschalreise?

    Für Länder, in denen die Reisewarnung gilt, ist ein kostenfreier Rücktritt einer bereits gebuchten Reise problemlos möglich. Das bestätigt auch die Verbraucherzentrale. Viele Airlines stornieren Flüge bereits von sich aus.

    Bei der Ausbreitung des Coronavirus handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, über den Fluggesellschaften und Reiseveranstalter keine Kontrolle haben. Deswegen steht Passagieren auch keine zusätzliche Entschädigung zu. Allerdings haben Reisende trotzdem ein Recht auf die 100 prozentige Rückerstattung ihrer Ticketkosten.

    Im Frühjahr haben wir jedoch die zögerliche Rückerstattungspolitik vieler Airlines erleben müssen. Viele Passagiere holten sich Hilfe von Verbraucherportalen wie Coronaritter.de, um ihre Ticketkosten zurückzuerhalten. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet Reisenden das Geld zu erstatten, sodass sie sich nicht mit einer Umbuchung oder einem Reisegutschein zufriedengeben müssen.

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