Türkei-Urlaub trotz Hochrisikogebiet - das müssen Sie jetzt beachten

Aufgrund der verschärften Corona-Situation wird die Türkei ab dem 17. August von der Bundesregierung als Hochrisikogebiet eingestuft.

Urlaub in der Türkei trotz Reisewarnung und Einstufung als Hochrisikogebiet Compensation2Go Magazin
Inhaltsverzeichnis
    Die Türkei wird ab 17. August 2021 Hochrisikogebiet - das müssen Urlauber jetzt wissen! Alles zur Coronalage, Quarantäne, Testpflicht und Stornierung von Pauschalreisen und Flügen

    Aufgrund der verschärften Corona-Situation wird die Türkei ab dem 17. August von der Bundesregierung als Hochrisikogebiet eingestuft. Inmitten der alljährlichen Urlaubssaison stellt sich für viele Touristen die Frage, welche Auswirkungen dies für die Reise in das Land am schwarzen Meer mit sich bringt. Welche Einreise-Regeln aktuell gelten, wann eine Quarantäne nach dem Urlaub verpflichtend ist und unter welchen Umständen gebuchte Reisen kostenfrei storniert werden können, erklären wir in diesem Artikel.

    Inzidenzwerte und Einschränkungen für Urlauber - die Corona-Lage in der Türkei

    Verglichen mit anderen Urlaubsländern ist die pandemische Lage in der Türkei besonders angespannt. Zwar hat mittlerweile mehr als die Hälfte der türkischen Bevölkerung ihre Erstimpfung erhalten, die 7-Tage-Inzidenz liegt jedoch mit einem Wert um 200 auf einem hohen Niveau. Da der Trend bei den Corona-Fallzahlen in der Türkei schon seit geraumer Zeit ansteigt, kommt die Einstufung als Hochrisikogebiet durch die Bundesregierung wenig überraschend.

    Um die angespannte Corona-Situation in den Griff zu bekommen, hat die türkische Regierung einige Einschränkungen im täglichen Leben angeordnet, die auch Touristen betreffen. So sind Cafés, Einkaufszentren und kulturelle EInrichtungen wie Kinos zwar geöffnet, jedoch sind bestimmte Regeln zu beachten. Hierzu zählt die Einhaltung eines Mindestabstandes von drei Schritten zu anderen Personen sowie eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Straßen, Plätzen und Stränden. Darüber hinaus gilt ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit sowie ein Musikverbot ab Mitternacht.

    Die Türkei als Hochrisikogebiet - die Auswirkungen für Reisende und Urlauber

    Die Reisebestimmungen haben sich mit der Einstufung der Türkei als Hochrisikogebiet verändert. Wer ab dem 17. August von der Türkei nach Deutschland zurückkehrt, muss drei verschiedene Pflichten beachten:

    Anmeldepflicht

    Grundsätzlich muss jede Einreise von einem Hochrisikogebiet nach Deutschland auf dem Online-Portal www.einreiseanmeldung.de registriert werden. Die Anmeldepflicht gilt dabei sowohl für Ungeimpfte als auch für Geimpfte und Genesene und dient auch dazu, den HES-Code für die Nachverfolgung innerhalb der Türkei zu erhalten.

    Test- oder Nachweispflicht

    Während ungeimpfte Reiserückkehrer ab sechs Jahren vor der Einreise aus der Türkei nach Deutschland einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorzeigen müssen, sind Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen. Stattdessen müssen sie einen Nachweis über ihre Impfung oder Genesung wie beispielsweise einen digitalen Impfpass am Flughafen vorzeigen. Die Zweitimpfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen, damit der Impfnachweis seine Gültigkeit erhält.

    Quarantänepflicht

    Geimpfte und genesene Touristen können nach ihrer Rückkehr aus dem Türkei-Urlaub wieder am Alltag in Deutschland teilnehmen, schließlich sind sie von der allgemeinen Quarantänepflicht ausgenommen. Anders sieht es hingegen für ungeimpfte Reiserückkehrer aus, welche sich nach der Einreise in Deutschland eine zehntägige Quarantäne begeben müssen. Um die Dauer der Isolation zu verkürzen, können rückkehrende Urlauber aus einem Hochrisikogebiet wie der Türkei ihre Quarantäne nach fünf Tagen durch einen Corona-Test mit negativem Ergebnis vorzeitig beenden.

    Wer seine Urlaubsreise in die Türkei nach dem 13. August antritt, hat während der verpflichtenden Quarantänezeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. War die Einstufung als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet zum Zeitpunkt der Einreise hingegen noch nicht bekannt, muss die Gehaltszahlung fortgeführt werden, da die Quarantänepflicht nicht bewusst in Kauf genommen wurde. Wer im Homeoffice arbeiten kann, muss dies übrigens auch während der Quarantäne tun, sofern keine Symptome einer Covid-Erkrankung auftreten.

    Besonderheiten gibt es auch bei der Ausreise aus der Türkei mit dem Auto. Während bei der Einreise über den Landweg in aller Regel keine Komplikationen an der Grenze auftreten, kann die türkisch-griechische Grenze auf dem Rückweg nicht passiert werden. Dies hängt damit zusammen, dass eine Einreise aus der Türkei nach Griechenland ausschließlich den griechischen Bürgern vorbehalten ist. Aus diesem Grund wird bei der Rückreise aus dem Türkei-Urlaub mit dem Auto die Route über Bulgarien empfohlen.

    Türkei-Urlaub stornieren - die Rahmenbedingungen entscheiden

    Zwar kommt die Einstufung der Türkei als Hochrisikogebiet keinem generellen Reiseverbot gleich, die neuen Rahmenbedingungen verändern jedoch die Abwägung zwischen Nutzen und Risiken des Türkei-Urlaubs. Wer eine bereits gebuchte Reise in die Türkei nicht antreten möchte, kann sie unter Umständen kostenlos stornieren.

    Stornierung von Pauschalreisen

    Ob Pauschalreisen in die Türkei aufgrund der Einstufung als Hochrisikogebiet kostenfrei storniert werden können, ist rechtlich noch nicht geklärt, gilt jedoch als unwahrscheinlich. Der Hintergrund dieser Tendenz ist, dass für die Zulässigkeit der Stornierung am Urlaubsort außergewöhnliche Umstände herrschen müssen, die Corona-Pandemie jedoch mittlerweile vielmehr ein Grundrisiko als eine plötzliche Katastrophe darstellt. Da die rechtliche Lage weitgehend ungeklärt ist, sollten Urlauber bei der Stornierung ihrer Pauschalreise auf Kooperation mit dem Reiseveranstalter setzen und eine gemeinsame Lösung finden. Einfacher gestaltet sich die Stornierung bei Flex-Tarifen sowie einer zuvor abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung, die das kurzfristige Umbuchen oder Stornieren der Reise ermöglicht.

    Stornierung von Flügen und Hotelbuchungen (Individualreisen)

    Eine besonders große Herausforderung stellt das Stornieren bei Individualtouristen dar, schließlich wurde hier keine komplette Reise, sondern lediglich eine einzelne Leistung wie ein Flug oder eine Übernachtung gebucht. Falls nicht anders vertraglich mit dem Anbieter vereinbart, kann die Reise lediglich abgesagt werden, wobei im Regelfall Stornokosten anfallen. Wenn die Fluggesellschaft wegen geringer Auslastung den Flug storniert, muss der Ticketpreis dagegen vollständig zurückgezahlt werden.

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    Fazit: weitreichende Folgen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene

    Durch die Einstufung der Türkei als Hochrisikogebiet ändern sich viele der vorher gültigen Bestimmungen zur Pandemieeindämmung im Bezug auf den Tourismus in das beliebte Urlaubsland. Insbesondere ungeimpfte und nicht genesene Reiserückkehrer sind von den zum 17. August eintretenden Änderungen betroffen, schließlich wird für sie eine mindestens fünftägige Quarantäne nach der Rückkehr aus dem Urlaub angeordnet. Ob ein Urlaub in dem Hochrisikogebiet trotz der Ausreisebestimmungen und den Sicherheitsmaßnahmen vor Ort sinnvoll ist, muss jeder Reisende selbst entscheiden.

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