Urlaub in Österreich - Corona-Regeln

Die Fallzahlen klettern: Österreich verschärft Corona-Regeln vor allem im Land

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Inhaltsverzeichnis
    Österreich verschärft Corona-Regeln vor allem im Land - das müssen Sie jetzt beachten

    Österreichs steigende Fallzahlen

    In Österreich steht die Corona-Ampel derzeit landesweit auf Rot - großflächige Virus-Verbreitung, sehr hohes Risiko. Die österreichweite Sieben-Tage-Inzidenz rangiert bei 599,6. In manchen Landesbezirken liegt sie deutlich über 1.000. Dennoch gibt es für Österreich keine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt. Und auch Ungeimpfte dürfen weiterhin in der Alpenrepublik Urlaub machen.

    Negativer Corona-Test genügt für die Österreich-Einreise

    Für den Österreich-Urlaub gibt es derzeit mehrere Eintrittskarten. Entweder Sie sind vollständig geimpft oder von der Infektion genesen. Oder Sie weisen einen negativen PCR-Test vor, der nicht älter als 72 Stunden ist; beziehungsweise einen negativen Antigen-Schnelltest, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Sogar die Einreise ganz ohne Testung ist möglich. In diesem Fall muss der Test innerhalb von 24 Stunden auf österreichischem Boden nachgeholt werden. Voraussetzung für den Österreich-Urlaub ohne Testung ist eine elektronische Registrierung beim österreichischen Bundesministerium für Gesundheit. Diese muss vor Reiseantritt erfolgen.

    Achtung: Kinder unter 12 Jahren sind weiterhin von der Testpflicht befreit.

    Österreichische Einreisebestimmungen für geimpfte oder genesene Urlauber

    Wer gegen Corona geimpft oder von Corona genesen ist, kann seinen Österreich-Urlaub ganz ohne Testung antreten. Die Covid-Einreiseverordnung des Landes schreibt genau vor, wie eine gültige Impfung/Genesung auszusehen haben:

    • Wenn die Impfung mit einem Einmal-Impfstoff erfolgt ist, muss sie mindestens 21 Tage und nicht mehr als 270 Tage zurückliegen
    • Wenn die Impfung mit einem Zweimal-Impfstoff erfolgt ist, muss sie mindestens 14 Tage und nicht mehr als 360 Tage zurückliegen
    • Wenn die Genesung von Covid nachgewiesen werden kann, darf dieser Nachweis nicht älter als 180 Tage sein
    • Auch ein Antikörper-Nachweis wird für den Österreich-Urlaub akzeptiert. Dieser Nachweis darf maximal 90 Tage alt sein.

    Achtung: In Österreich wird das EU-weit gültige Covid-Zertifikat auch 'Grüner Pass' genannt.

    Regelung 'Kleiner Grenzverkehr'

    Auch für Kurzaufenthalte in Österreich (unter 24 Stunden) braucht es entweder einen negativen Test oder einen Geimpft-/Genesenen-Nachweis. In Deutschland muss nach der Rückkehr kein Test absolviert werden.

    Regelung Transit

    Wer Österreich ohne Zwischenstopp auf dem Weg in ein angrenzendes Land durchreist, ist vom Impf-/Genesenen-Nachweis sowie von Testungen und Meldepflichten befreit.

    Die Corona-Regeln in Österreich

    Seit die Corona-Ampel im ganzen Land auf Rot steht, gelten für den Österreich-Urlaub verschärfte Corona-Verhaltensregeln. Das betrifft vor allem die sogenannte 2G-Regel. Viele öffentliche Orte sind nur noch für Geimpfte oder Genesene betretbar. Das gilt (ab 8.11.21) für:

    • Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen etc.)
    • Restaurants und andere gastronomische Betriebe, Cafés, Diskotheken, Clubs
    • Kulturelle Einrichtungen wie Theater, Konzertsäle, Kinos. Ausnahme: Museen
    • Sportanlagen und Freizeitstätten
    • Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetikstudios
    • Veranstaltungen, auf denen sich mehr als 25 Personen versammeln

    Achtung: FFP2-Maske nicht vergessen! Sie muss in allen allgemein zugänglichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften getragen werden.

    Diese Regeln gelten für die Rückkehr aus dem Österreich-Urlaub

    Für den Österreich-Rückkehrer gilt: Bei der Einreise Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder negativen Corona-Test bereit halten (ausgenommen davon sind alle Kinder unter 12 Jahren). Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene müssen die Infektion seit wenigstens 28 Tagen und seit nicht mehr als sechs Monaten überstanden haben. Eine digitale Einreiseanmeldung ist aber nicht nötig, weil Österreich derzeit durch das Deutsche Auswärtige Amt nicht als Hochrisikogebiet eingestuft wird.

    Achtung Flugreisende: Der Impf-/Genesenennachweis oder das negative Corona-Testergebnis müssen bereits beim Check-in am Abflugort - also in Österreich selbst - vorgelegt werden. Ohne den entsprechenden Nachweis nimmt Sie kein Flugzeug nach Deutschland mit.

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