Kommt die verkürzte Quarantänepflicht für Reiserückkehrer?

Corona-Kabinett will Ersatz für die Testpflicht

Reiserückkehrende müssen künftig nur noch 10 Tage in Quarantäne. envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Das Corona-Kabinett hat sich auf eine kürzere Quarantänepflicht verständigt. Reiserückkehrende aus Risikogebieten müssen sich künftig nicht mehr 14 Tage isolieren.

    Quarantänepflicht soll auf 10 Tage verkürzt werden

    Eine endgültige Entscheidung sei noch nicht gefallen, doch das Corona-Kabinett konnte sich auf eine verkürzte Quarantänepflicht einigen. Aktuell müssen Reisende, die aus Risikogebieten zurück nach Deutschland reisen, sich verpflichtenden Corona-Tests unterziehen.

    Statt der kostenlosen Pflichttests sollen sich Passagiere aus Risikogebieten künftig 10 Tage in Quarantäne begeben können. Mit negativem Corona-Test beträgt die Quarantänezeit nur fünf Tage. Eine Finalisierung der neuen Regel ist für Mitte Oktober zu erwarten.

    Luftfahrtbranche rechnet mit starkem Rückgang

    Die Luftfahrtbranche zeigt wenig Begeisterung für die neue Regelung. Eine verpflichtende Quarantäne würde zu einem Rückgang in der Nachfrage führen. Je mehr Passagiere aus Angst ihre Flüge nicht mehr antreten wollen, desto mehr Verbindungen müssen Airlines stornieren.

    Flugstornierung statt Quarantäne?

    Werden Flüge in Risikogebiete storniert, haben Passagiere ein Recht darauf, das Geld für Ihre Ticketkosten zurückzufordern. Aktuell (Stand: 06.10.2020) sind in der EU beispielsweise nur noch zwölf Länder ohne Reisewarnung übrig: Italien, der Vatikan, Griechenland, Zypern, Malta, Polen, Schweden, Slowakei, Georgien, Liechtenstein, San Marino und Monaco. Die restlichen 16 Länder sind zumindest teilweise Corona-Risikogebiete.

    Sollte die Airline einen Flug in ein neues Risikogebiet absagen, können Passagiere eine Rückerstattung fordern. Diese steht ihnen innerhalb von sieben Tagen zu. Reisende können sich entweder selbst an die Airlines wenden oder die Hilfe von Verbraucherportalen wie Coronaritter.de in Anspruch nehmen. Dort fordern Anwälte 100 Prozent der Ticketkosten für den stornierten Flug zurück und setzen das Passagierrecht gegebenenfalls vor Gericht gegen die entsprechende Airline durch.

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

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