Weihnachten auf Mallorca – Flüge in Zeiten von Corona

Informationen über Flüge zu den Balearen

Kann Ihr Flug nach Mallorca stattfinden? envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Auf den Balearen hatte es in den letzten Monaten ebenfalls strenge Coronamaßnahmen gegeben. Viele Passagiere fragen sich aufgrund aktueller Reisebeschränkungen, ob Ihr Winterurlaub auf Mallorca weiterhin stattfinden kann.

    Regierung führt 5 Stufen Plan ein

    Auf den Balearen hat die Regierung aktuell einen Fünf-Stufen-Plan beschlossen. Dieser gilt seit dem 28. November. So müssen Vorschriften nicht ständig angepasst werden, sondern eine Stufe von eins bis fünf wird je nach Situation ausgerufen. Jede Stufe bringt höhere Sicherheitsauflagen mit sich. Die Stufen richten sich nach Ampelfarben, um auf den ersten Blick erkennbar zu machen, welche Lage auf der jeweiligen Insel herrscht.

    Lockerungen über Weihnachten und Silvester

    In Mallorca muss im öffentlichen Raum stets eine Maske getragen werden. Das gilt auch auf der Straße beim Warten vor dem Restaurant oder beim Spaziergang an der Promenade. Ausnahmen gelten nur bei Aktivitäten außerhalb geschlossener Ortschaften, wo für genügend Abstand gesorgt werden kann. Dazu zählen beispielsweise Wanderungen.

    Über die Weihnachtsfeiertage soll es einige Lockerungen auf der Insel geben. Am 24., 25. und dem 31. Dezember sowie dem 1. Januar dürfen zehn Menschen zusammenkommen. Bislang waren nur sechs Personen erlaubt gewesen. Kinder sind bereits mit eingeschlossen. Die nächtliche Ausgangssperre soll an den Tagen um 01.30 Uhr beginnen statt wie bisher bereits um 24 Uhr.

    PCR-Test für die Einreise nach Mallorca

    Was müssen Sie bei der Einreise nach Mallorca beachten? Zuallererst sollten Sie sich über den Status Ihres Flugs informieren. Findet dieser weiterhin statt? Sollte Ihr Flug von der Airline selbst storniert wurden sein, steht Ihnen eine Rückerstattung zu. Sie können mithilfe von Verbraucherportalen wie Coronaritter.de 100 Prozent Ihrer Ticketkosten zurückfordern.

    Findet Ihr Flug statt, müssen Sie sich rechtzeitig um einen PCR-Test kümmern. Seit dem 23. November gilt, dass Einreisende aus einem Risikogebiet, wie Deutschland eines ist, zur Einreise nach Spanien einen negativen PCR-Test benötigen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Das Ergebnis kann in Papierform oder digital mitgeführt werden und muss auf Spanisch oder Englisch vorliegen!

    Express-Entschädigung bei Flugstörung

    1. Entschädigung prüfen

      Erfahren Sie mit unserer kostenlosen Prüfung, ob eine Express-Entschädigung in Ihrem Fall möglich ist. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.

    2. Fall übergeben

      Vervollständigen Sie Ihre Informationen und übergeben Sie uns Ihren Fall in wenigen Minuten bequem online.

    3. Wartezeit

      Wir zahlen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung an Sie aus. Das beste daran: Sie dürfen das Geld behalten – egal, wie der Fall später ausgeht.