Regress bei Flugverspätung

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Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte
Aktualisiert am
7.5.2025
|
3
Min. Lesedauer
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10+ Jahre Erfahrung
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Frau wartet am Flughafen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einer Flugverspätung können Fluggäste eine pauschale Entschädigung von 250 € bis 600 € von der Fluggesellschaft fordern.
  • Weitere Regressmöglichkeiten von Fluggästen sind der Schadensersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft und ein Anspruch auf Kostenersatz.
  • Der Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist und ein Schaden vorliegt, der die Entschädigung übersteigt.
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Was bedeutet Regress bei einer Flugverspätung?

Regress bei einer Flugverspätung bedeutet, den Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €) bzw. Schadensersatz geltend zu machen. Wenn ein Flugzeug verspätet ist, kommen für Fluggäste folgende Ansprüche gegen die Fluggesellschaft in Betracht:

  • Entschädigung: Fluggäste haben bei einer Flugverspätung einen Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €). Für den Anspruch muss kein Schaden o.ä. nachgewiesen werden.
  • Schadensersatz [Interner Link]: Wenn Passagiere einen zusätzlichen Schaden erleiden, z.B. weil Sie so spät abends ankommen, dass die Bahn nicht mehr fährt und Sie deshalb mit dem Taxi nach Hause fahren müssen, können Sie den Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Schaden die oben genannte Entschädigung übersteigt.
  • Kostenersatz: Bei einer Flugverspätung ist die Fluggesellschaft nach mehreren Stunden Verspätung dazu verpflichtet, Sie mit Essen und Getränken zu versorgen. Die Fluggesellschaft kommt dieser Pflicht in der Regel dadurch nach, dass Gutscheine für die Flughafengastronomie ausgegeben werden. Wenn die Fluggesellschaft dieser Pflicht nicht nachkommen und Sie sich selbst versorgen müssen, können sie von der Fluggesellschaft den Ersatz der entstanden Kosten verlangen.

Wann besteht der Anspruch auf Entschädigung?

Der Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:

  • Mind. 3 Stunden Verspätung: Der Flug muss mindestens drei Stunden verspätet ankommen. Liegt die Verspätung unter drei Stunden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die Verspätung wird gemessen anhand der geplanten und der tatsächlichen Ankunft.
  • Start und / oder Landung in EU: Der Flug muss entweder in der EU starten oder landen, also einen Bezug zur Europäischen Union haben. Der Bezug zur EU liegt natürlich auch vor, wenn der Flug sowohl in der EU startet als auch landet.
  • Rechtzeitig am Flughafen: Der Anspruch setzt voraus, dass Passagiere rechtzeitig, also grundsätzlich 45 Minuten vor dem Abflug, am Flughafen erscheinen.

In diesen Fällen ist der Anspruch ausnahmsweise ausgeschlossen:

  • Nicht-europäische Airline: Ist der Flug einer nicht-europäischen Airline (z.B. Emirates) verspätet, der außerhalb der EU gestartet ist und innerhalb der EU landet, besteht kein Entschädigungsanspruch.
  • Außergewöhnliche Umstände: Wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, beispielsweise aufgrund eines Unwetters, dann ist der Entschädigungsanspruch ebenfalls ausgeschlossen. Dabei muss die Fluggesellschaft beweisen, dass solche Umstände vorliegen.

Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Die Höhe der Entschädigung liegt bei einer Flugverspätung zwischen 250 € und 600 €, abhängig von der Flugdistanz:

  • 250 €: Kurzstrecke (bis zu 1.500 km Flugdistanz, z.B. Berlin nach Frankfurt)
  • 400 €: Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km Flugdistanz, z.B. Hamburg nach Rom)
  • 600 €: Langstrecke (über 3.500 km Flugdistanz, z.B. Düsseldorf nach Tokio)

Bei Langstreckenflügen beträgt die Entschädigung ausnahmsweise nur 300 €, sofern die Verspätung zwischen drei und vier Stunden liegt.

Hinweis: Die Flugdistanz wird anhand des Starts und Ziels der Reise berechnet. Wenn Sie beispielsweise von Hamburg nach London und dann nach Zürich fliegen, wird die Luftlinie zwischen Hamburg und Zürich berechnet.

Wie Sie Ihre Entschädigung einfordern

Um Regress bei einer Flugverspätung zu fordern, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:

  1. Dokumentation: Verlangen Sie von der Airline eine schriftliche Bestätigung der Verspätung und des Grundes. Notieren Sie die genaue Verspätungsdauer, Flugnummer und die Gründe, die Ihnen die Fluggesellschaft mitteilt, insbesondere auch Bilder der Anzeigetafel o.ä. sind hilfreich.
  2. Belege: Bewahren Sie alle Flugunterlagen und Quittungen auf.
  3. Entschädigung: Nutzen Sie den Entschädigungsrechner, um schnell und einfach zu prüfen, wie viel Geld Ihnen zusteht.
  4. Einfordern: Fordern Sie Ihre Entschädigung entweder selbst ein oder übergeben Sie den Fall an einen Dienstleister wie Compensation2Go, der für Sie die Durchsetzung übernimmt.

Häufig gestellte Fragen

Ab welcher Verspätung besteht ein Anspruch auf Regress bei einer Flugverspätung?
Ab einer Verspätung von 24 Stunden besteht ein Anspruch auf Regress bei einer Flugverspätung.
Wie hoch ist die Gelderstattung bei einer Flugverspätung?
Die Höhe der Erstattung liegt zwischen 250 € und 600 €, abhängig von der Flugdistanz. Bei Langstreckenflügen liegt die Entschädigung bei 600 €, bei Kurzstreckenflügen bei 250 €.
Wann hat man einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung?
Der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht bei Flügen, die mindestens 3 Stunden Verspätung haben und die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände (z.B. Unwetter) verursacht wurde.
Wie hoch ist der Regress bei einer Flugverspätung?
Die Höhe der Erstattung liegt zwischen 250 € und 600 €, abhängig von der Flugdistanz. Bei Langstreckenflügen liegt die Entschädigung bei 600 €, bei Kurzstreckenflügen bei 250 €.
Wann hat man einen Anspruch auf Regress wegen einer Flugverspätung?
Der Anspruch auf Regress besteht bei Flügen, die mindestens 3 Stunden Verspätung haben und die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände (z.B. Unwetter) verursacht wurde.
Profilbild von Philipp Fabricius, Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrechte
Rechtsanwalt Philipp Fabricius
Experte für Fluggastrechte

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.

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