Jeder Rechtsstreit birgt hinsichtlich seiner Erfolgsaussichten Risiken; selbst wenn Sie anwaltlich vertreten werden. Das Prozesskostenrisiko bei Flugentschädigungen beträgt für Sie in erster Instanz je nach Anzahl der Reisenden und Anspruchshöhe zwischen 469€ und 2146,72€. Selbst wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, dürfte in den meisten Fällen eine Selbstbeteiligung für Sie anfallen.

Kommt es während einer Reise zu einer Flugannullierung, Verspätungen oder zu Gepäckschäden bis hin zu Gepäckverlust, müssen Sie das nicht hinnehmen. Aufgrund verschiedener Gesetze, insbesondere der EU-Verordnung Nr. 261/2004, haben Sie in diesen Fällen Anspruch auf Ausgleich, Betreuungsleistungen, Erstattung der Flugscheinkosten oder einen Anspruch auf anderweitige Beförderung.

Bis zu 600€ Entschädigung bei Flugstörungen
  • Entschädigung bei Flugverspätung
    Mehr als 3 Stunden Verspätung
  • image description
    Überbuchung
  • Entschädigung bei Flugannullierung und Flugausfall
    Annullierung
  • Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug
    Verpasster Anschlussflug

Fluggesellschaften sind insbesondere verpflichtet, Ihnen einen pauschalen Schadensersatz als Ausgleichsentschädigung aufgrund EU-Verordnung Nr. 261/2004 zu zahlen, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Jedoch setzen Fluggesellschaften diese Pflicht nicht oder nur sehr zögerlich um. Daher bleibt Ihnen in den meisten Fällen nichts anderes übrig, als Ihren Anspruch klageweise durchsetzen. Hier haben Sie die Wahl: entweder Sie setzen Ihre Rechte selbst durch und klagen gegen die Airline oder Sie beauftragen einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin mit Ihrer Interessenwahrnehmung.

Bereits in unserem Beitrag „Risiken – Flugentschädigung selbst einklagen“ haben wir aufgezeigt, dass der juristische Laie gut beraten ist, wenn er seine Fluggastrechte nicht selbst, sondern unter Zuhilfenahme juristischen Beistands durchsetzt.

Doch nicht nur in Fällen, in denen Sie Ihre Rechte selbst durchsetzen möchte, bestehen gewisse Risiken. Auch bei der Beauftragung von einem Anwalt für Flugentschädigung, die Fluggastrechte gerichtlich durchzusetzen, bestehen gewisse Risiken. Der folgende Beitrag soll einige dieser Risiken aufzeigen.

Höhe des Anspruchs gegen die Airline
  • <1500km
    image description
    Hamburg – Mailand
    250€
  • 1500-3500km
    image description
    Berlin – Gran Canaria
    400€
  • >3500km
    image description
    München – New York
    600€

Selbständige Durchsetzung Ihrer Entschädigungsrechte

Grundsätzlich wird dem juristischen Laien geraten, seine Fluggastrechte nicht selbst durchzusetzen. Nicht selten kommt es in einem Prozess auf die vorprozessuale Kommunikation mit der Airline an. Im Vorfeld zum Prozess sind Formvorschriften und Ausschluss- sowie Verjährungsfristen zu beachten. Daher ist es zunächst einmal sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung zu beauftragen.

Kostenrisiko - Beispiel

1 Person, Kurzstrecke oder Mittelstrecke (Anspruch: 250€ – 400€)1 Person, Langstrecke (Anspruch: 600€)4 Personen, Mittelstrecke (Anspruch: 1600€)
Eigene Anwaltskosten206,41€347,48€609,88€
Fremde Anwaltskosten157,68€261,80€470,05€
Gerichtskosten105€159,00€267,00€
Gesamtrisiko469,09€768,28€1.346,93€

Jedoch trennt sich hier die Spreu vom Weizen: nicht jeder Rechtsanwalt ist ebenso gut geeignet Mandate im Bereich des Fluggastrechts zu übernehmen und erfolgreich zu führen. Die Materie ist bisweilen durchaus komplex. Nicht nur nationales Recht findet Anwendung, sondern auch internationales Recht. Neben den Vorschriften des BGB und der ZPO sind auch die EU-Verordnung zu Fluggastrechten sowie das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen, MÜ) zur Lösung der Fälle heranzuziehen und relevant. Im Bereich des Luftverkehrsrechts ist nicht jeder Rechtsanwalt gleich gut bewandert. Daher ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der vor dem Hintergrund seiner breitgefächerten Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet besondere Qualifikationen mitbringt.

In jedem Fall zeigen Beispiele aus der Praxis, dass Airlines in Fällen, in denen ein Rechtsanwalt den Anspruch gegen sie richtet, durchaus kooperativer sind, als wenn Sie selbst sich mit Ihren Ansprüchen an die Airline wenden. Sie werden feststellen, dass Sie dann oftmals ignoriert werden oder erst Monate später ein Ihre Ansprüche ablehnendes Schreiben erhalten.

Jedoch muss bedacht werden, dass Sie als Mandant zunächst die Kosten zu tragen haben. Denn selbst wenn Sie rechtsschutzversichert sind, haben Sie sicherlich einen Selbstkostenanteil (nicht selten in Höhe von 150 €). Die Kosten, die bei der Beauftragung eines Rechtsbeistandes entstehen, hängen vom sogenannten Streitwert ab.

Was kostet Compensation2Go?

Selbst einfordern
  • Wartezeit:Bis zu 12 MonateOft mehrere Stunden Zeitaufwand
  • Erfolgaussichten:Oft gering
  • Kostenrisiko:Gering
  • Stressfaktor:Häufig sehr hoch (Hotline-Warteschleifen, Ausreden, keine Rückmeldung)
  • Entschädigungshöhe:Bis zu 600€
  • Wartezeit:Auszahlung in 24 StundenNach Auftragsbestätigung
  • Erfolgaussichten:100%
  • Kostenrisiko:0 €
  • Stressfaktor:Kein Papierkram, in wenigen Minuten erledigt
  • Entschädigungshöhe:Bis zu 600€ abzgl. 34,5% Gebühr
Inkasso-Portal
  • Wartezeit:Bis zu 12 MonateGeringer Zeitaufwand
  • Erfolgaussichten:Mittel bis hoch
  • Kostenrisiko:Anbieterabhängig
  • Stressfaktor:Gering
  • Entschädigungshöhe:Bis zu 600€ abzüglich Gebühr (ca. 25-35%)
Anwalt
  • Wartezeit:Bis zu 12 Monate
  • Erfolgaussichten:Hoch
  • Kostenrisiko:Bis zu 620€ in erster InstanzStreitwert 600€, 1 Person
  • Stressfaktor:Anbieterabhängig
  • Entschädigungshöhe:Bis zu 600€

Mehr zu Ihren Fluggastrechten

Sie haben insbesondere nach Annullierung, Nichtbeförderung, Verspätung, und Gepäckverlust einen Anspruch auf Ausgleich, Betreuungsleistungen und Erstattung der Flugscheinkosten. Diese Risiken sind mit der selbständigen Durchsetzung verbunden.

Lesen Sie mehr

Als Pauschalreisender haben Sie bei Flugstörungen einen pauschalen Ausgleich nach EU-Recht sowie möglicherweise weitere Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter.

Lesen Sie mehr

Kommt es zu einer Flugannullierung, so haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, Anspruch auf Flugpreiserstattung oder wahlweise eine anderweitige Beförderung, Betreuungsleistungen sowie auf Übernahme der Hotelübernachtungskosten.

Lesen Sie mehr

Die aufgrund einer Flugannullierung folgende Verhinderung, am Unterricht teilzunehmen, löst eine Entschuldigungspflicht aus. Sofern Sie dieser Entschuldigungspflicht nachkommen, ist ihr Fehltag entschuldigt und Sie haben keine Konsequenzen zu befürchten.

Lesen Sie mehr

Werden Sie aufgrund einer Überbuchung Ihres Fluges nicht mitbefördert, ist die Airline zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Dies gilt, wenn die Nichtbeförderung nicht auf vertretbare Gründe zurückzuführen ist. Die Höhe des Anspruches richtet sich nach der Entfernung der Flugstrecke.

Lesen Sie mehr

Erreichen Sie Ihr Ziel mit dem umgebuchten Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung haben Sie auch dann Anspruch auf Ausgleichszahlung von bis zu 600€ pro Person, wenn die Umbuchung vom Reiseveranstalter vorgenommen wurde.

Lesen Sie mehr

Bei Flugverspätung, Flugausfall oder Überbuchung haben Sie einen pauschalen Entschädigungsanspruch zwischen 125€ und 600€. Die Höhe bemisst sich nach der Flugdistanz und den Abflugzeiten Ihres Alternativfluges.

Lesen Sie mehr

Nach EU-Recht haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zwischen 125€ und 600€ pro Person, wenn ihr Flug mehrere Stunden vorverlegt wurde. Möglicherweise ist der Anspruch zu halbieren.

Lesen Sie mehr

Wurde ein Flug gestrichen, ist die Airline dem Fluggast grundsätzlich zur Entschädigung verpflichtet. Seit dem Jahr 2004 ist die sogenannte Fluggastverordnung in Kraft (EU 261/2004). Nach dieser haben Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – als Fluggast einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug annulliert wurde.

Lesen Sie mehr

Erreicht Ihr Flug sein Ziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr, haben Sie nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600€ pro Person. Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat klargestellt, dass ein Fluggast nicht nur bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung des Fluges, sondern auch bei einer erheblichen Verspätung von über drei Stunden einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung hat.

Lesen Sie mehr

Mindestens – wenn nicht noch viel ärgerlicher- als ein annullierter Flug ist, wenn Sie am Gepäckband stehen und Ihr Koffer einfach nicht kommt. So geht es vielen Millionen Reisenden jedes Jahr. Die Gründe dafür sind vielfältig. Diese Rechte haben Sie.

Lesen Sie mehr

Die Erkrankung eines Crewmitgliedes stellt grundsätzlich keinen außergewöhnlichen Umstand dar. Verspätet sich Ihr Flug um mindestens drei Stunden oder wird kurzfristig wegen des Ausfalls der Besatzung annulliert, haben Sie Anspruch […]

Lesen Sie mehr

Sowohl nationale Gesetze als auch EU-Recht sehen für diese Fälle Schadensersatzansprüche vor. In dieser Situation ist jedoch nicht immer klar, welche Gesetze nebeneinander anwendbar sind und welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Lesen Sie mehr

Bei einheitlich gebuchten mehrgliedrigen Flügen, die von der gleichen Airline durchgeführt wurden, steht Ihnen im Falle eines verpassten Anschlussfluges eine Entschädigung von bis zu 600€ zu – und das bis zu drei Jahre rückwirkend.

Lesen Sie mehr