Jeder Rechtsstreit birgt hinsichtlich seiner Erfolgsaussichten Risiken; selbst wenn Sie anwaltlich vertreten werden. Das Prozesskostenrisiko bei Flugentschädigungen beträgt für Sie in erster Instanz je nach Anzahl der Reisenden und Anspruchshöhe zwischen 469€ und 2146,72€. Selbst wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, dürfte in den meisten Fällen eine Selbstbeteiligung für Sie anfallen.
Kommt es während einer Reise zu einer Flugannullierung, Verspätungen oder zu Gepäckschäden bis hin zu Gepäckverlust, müssen Sie das nicht hinnehmen. Aufgrund verschiedener Gesetze, insbesondere der EU-Verordnung Nr. 261/2004, haben Sie in diesen Fällen Anspruch auf Ausgleich, Betreuungsleistungen, Erstattung der Flugscheinkosten oder einen Anspruch auf anderweitige Beförderung.
Fluggesellschaften sind insbesondere verpflichtet, Ihnen einen pauschalen Schadensersatz als Ausgleichsentschädigung aufgrund EU-Verordnung Nr. 261/2004 zu zahlen, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Jedoch setzen Fluggesellschaften diese Pflicht nicht oder nur sehr zögerlich um. Daher bleibt Ihnen in den meisten Fällen nichts anderes übrig, als Ihren Anspruch klageweise durchsetzen. Hier haben Sie die Wahl: entweder Sie setzen Ihre Rechte selbst durch und klagen gegen die Airline oder Sie beauftragen einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin mit Ihrer Interessenwahrnehmung.
Bereits in unserem Beitrag „Risiken – Flugentschädigung selbst einklagen“ haben wir aufgezeigt, dass der juristische Laie gut beraten ist, wenn er seine Fluggastrechte nicht selbst, sondern unter Zuhilfenahme juristischen Beistands durchsetzt.
Doch nicht nur in Fällen, in denen Sie Ihre Rechte selbst durchsetzen möchte, bestehen gewisse Risiken. Auch bei der Beauftragung von einem Anwalt für Flugentschädigung, die Fluggastrechte gerichtlich durchzusetzen, bestehen gewisse Risiken. Der folgende Beitrag soll einige dieser Risiken aufzeigen.
- <1500kmHamburg – Mailand250€
- 1500-3500kmBerlin – Gran Canaria400€
- >3500kmMünchen – New York600€
Selbständige Durchsetzung Ihrer Entschädigungsrechte
Grundsätzlich wird dem juristischen Laien geraten, seine Fluggastrechte nicht selbst durchzusetzen. Nicht selten kommt es in einem Prozess auf die vorprozessuale Kommunikation mit der Airline an. Im Vorfeld zum Prozess sind Formvorschriften und Ausschluss- sowie Verjährungsfristen zu beachten. Daher ist es zunächst einmal sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung zu beauftragen.
Kostenrisiko - Beispiel
1 Person, Kurzstrecke oder Mittelstrecke (Anspruch: 250€ – 400€) | 1 Person, Langstrecke (Anspruch: 600€) | 4 Personen, Mittelstrecke (Anspruch: 1600€) | |
---|---|---|---|
Eigene Anwaltskosten | 206,41€ | 347,48€ | 609,88€ |
Fremde Anwaltskosten | 157,68€ | 261,80€ | 470,05€ |
Gerichtskosten | 105€ | 159,00€ | 267,00€ |
Gesamtrisiko | 469,09€ | 768,28€ | 1.346,93€ |
Jedoch trennt sich hier die Spreu vom Weizen: nicht jeder Rechtsanwalt ist ebenso gut geeignet Mandate im Bereich des Fluggastrechts zu übernehmen und erfolgreich zu führen. Die Materie ist bisweilen durchaus komplex. Nicht nur nationales Recht findet Anwendung, sondern auch internationales Recht. Neben den Vorschriften des BGB und der ZPO sind auch die EU-Verordnung zu Fluggastrechten sowie das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen, MÜ) zur Lösung der Fälle heranzuziehen und relevant. Im Bereich des Luftverkehrsrechts ist nicht jeder Rechtsanwalt gleich gut bewandert. Daher ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der vor dem Hintergrund seiner breitgefächerten Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet besondere Qualifikationen mitbringt.
In jedem Fall zeigen Beispiele aus der Praxis, dass Airlines in Fällen, in denen ein Rechtsanwalt den Anspruch gegen sie richtet, durchaus kooperativer sind, als wenn Sie selbst sich mit Ihren Ansprüchen an die Airline wenden. Sie werden feststellen, dass Sie dann oftmals ignoriert werden oder erst Monate später ein Ihre Ansprüche ablehnendes Schreiben erhalten.
Jedoch muss bedacht werden, dass Sie als Mandant zunächst die Kosten zu tragen haben. Denn selbst wenn Sie rechtsschutzversichert sind, haben Sie sicherlich einen Selbstkostenanteil (nicht selten in Höhe von 150 €). Die Kosten, die bei der Beauftragung eines Rechtsbeistandes entstehen, hängen vom sogenannten Streitwert ab.
Was kostet Compensation2Go?
- Wartezeit:Bis zu 12 MonateOft mehrere Stunden Zeitaufwand
- Erfolgaussichten:Oft gering
- Kostenrisiko:Gering
- Stressfaktor:Häufig sehr hoch (Hotline-Warteschleifen, Ausreden, keine Rückmeldung)
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€
- Wartezeit:Auszahlung in 24 StundenNach Auftragsbestätigung
- Erfolgaussichten:100%
- Kostenrisiko:0 €
- Stressfaktor:Kein Papierkram, in wenigen Minuten erledigt
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€ abzgl. 34,5% Gebühr
- Wartezeit:Bis zu 12 MonateGeringer Zeitaufwand
- Erfolgaussichten:Mittel bis hoch
- Kostenrisiko:Anbieterabhängig
- Stressfaktor:Gering
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€ abzüglich Gebühr (ca. 25-35%)
- Wartezeit:Bis zu 12 Monate
- Erfolgaussichten:Hoch
- Kostenrisiko:Bis zu 620€ in erster InstanzStreitwert 600€, 1 Person
- Stressfaktor:Anbieterabhängig
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€