Sie haben insbesondere nach Annullierung, Nichtbeförderung, Verspätung, und Gepäckverlust einen Anspruch auf Ausgleich, Betreuungsleistungen, Erstattung der Flugscheinkosten oder einen Anspruch auf anderweitige Beförderung. Die Durchsetzung dieser Fluggastrechte stößt in vielen Fällen auf Schwierigkeiten und bedarf eines gewissen Durchhaltevermögens.
Die Risiken, den Anspruch nicht durchsetzen zu können oder gar zu einer Kostentragung verpflichtet zu werden, sind umso höher in den Fällen, in denen Sie Ihre Rechte ohne anwaltliche Hilfe selbst durchsetzen und einklagen möchten. Der folgende Beitrag soll die damit einhergehenden Probleme darstellen und Sie auf diese Risiken aufmerksam machen.
Oft keine Reaktion ohne Rechtsanwalt
Die Erfahrung zeigt, dass Sie ohne Anwalt weniger ernst genommen werden. Die Folge ist, dass die Airlines auf Schreiben Ihrerseits entweder gar nicht reagieren oder sich erst Monate später melden, um dann zu erklären, aus welchen Gründen ein Anspruch Ihrerseits scheitern soll.
In einigen Fällen bieten Ihnen die Airlines auch einen Reisegutschein aus „Kulanz“ an, den Sie dann wiederum bei Ihrem nächsten Ticketkauf einlösen können. Nicht selten nehmen Sie als Laie dann diesen Gutschein auch an und verzichten auf die weitere Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Dies beruht meist darauf, dass Sie von den Ausführungen der Airline, wonach eine Verpflichtung gar nicht bestehe, oftmals dermaßen beeindruckt sind, dass Sie selbst keine Chancen auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sehen, während Sie tatsächlich einen Ausgleichsanspruch gegenüber der Airline inne haben.
- <1500kmHamburg – Mailand250€
- 1500-3500kmBerlin – Gran Canaria400€
- >3500kmMünchen – New York600€
Die Airlines verweisen in ihren Schreiben auch oftmals auf teure Hotlines mit der Aufforderung, diese zu kontaktieren, da man Ihnen dort sicherlich weiterhelfen und Ihren Fall bearbeiten werde. Von solchen Anrufen wird dringend abgeraten. Zum einen bleiben Sie am Ende auf den Kosten sitzen und zum anderen wird dieses Gespräch im Ergebnis keinen Beweiswert haben, selbst wenn man Ihnen eine Zahlung fernmündlich verspricht.
Vorprozessual sind Form und Frist zu beachten
Entscheiden Sie sich dennoch, Ihren Anspruch selbst einzuklagen, so kommt es im Prozess auch entscheidend auf die vorprozessuale Kommunikation mit der Airline an. Noch vor Klageerhebung ist die Airline unter Zugrundelegung des Sachverhalts mit einer gewissen Bestimmtheit und auch unter Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern. Schließlich besteht das Risiko, dass bereits im Vorfeld zur Klagerhebung Fristen versäumt oder Formvorschriften übergangen werden, die im Falle einer Klageerhebung sodann zur Abweisung der Klage führen würden.
Hierzu finden sich im Internet zwar viele Musterschreiben, jedoch lässt ein Vergleich dieser Schreiben erkennen, dass sie inhaltlich zum Teil stark voneinander abweichen. Ferner ist nicht immer bekannt, wie juristisch haltbar diese Schreiben überhaupt sind, da auch der Urheber meist unbekannt bleibt. Sie können als juristischer Laie nicht wissen, ob diese Musterschreiben inhaltlich den vorprozessualen Anforderungen genügen.
Was kostet Compensation2Go?
- Wartezeit:Bis zu 12 MonateOft mehrere Stunden Zeitaufwand
- Erfolgaussichten:Oft gering
- Kostenrisiko:Gering
- Stressfaktor:Häufig sehr hoch (Hotline-Warteschleifen, Ausreden, keine Rückmeldung)
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€
- Wartezeit:Auszahlung in 24 StundenNach Auftragsbestätigung
- Erfolgaussichten:100%
- Kostenrisiko:0 €
- Stressfaktor:Kein Papierkram, in wenigen Minuten erledigt
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€ abzgl. 34,5% Gebühr
- Wartezeit:Bis zu 12 MonateGeringer Zeitaufwand
- Erfolgaussichten:Mittel bis hoch
- Kostenrisiko:Anbieterabhängig
- Stressfaktor:Gering
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€ abzüglich Gebühr (ca. 25-35%)
- Wartezeit:Bis zu 12 Monate
- Erfolgaussichten:Hoch
- Kostenrisiko:Bis zu 620€ in erster InstanzStreitwert 600€, 1 Person
- Stressfaktor:Anbieterabhängig
- Entschädigungshöhe:Bis zu 600€
Ferner gilt es Form und Fristen zu beachten. Insbesondere im Bereich des Gepäckrechts sind Ausschlussfristen sowie Formvorschriften zur Geltendmachung der Fluggastrechte vorgeschrieben (hierzu berichteten wir in unserem Beitrag „Welche Fristen sind für Schadensersatzansprüche gegen die Airlines bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung zu beachten?“). Die Rechte bei Gepäckverlust oder Verspätung sind in dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen, MÜ) geregelt. Insoweit ist es Ihnen kaum möglich, alle relevanten Vorschriften zu kennen und zu beachten. Die Einzelheiten der Vorschriften für den Schadensersatz und die Regulierung von Gepäckschäden und Gepäckverspätung sind sehr komplex.
Druck aufgrund gegnerischer Anwälte
Airlines werden im Prozess in der Regel anwaltlich vertreten sein. Der Arbeitsalltag, der tätigen Anwälte besteht gerade darin, Prozesse über Fluggastrechte zu führen. Alleine der Umstand, dass Sie im Prozess zumindest einem Anwalt gegenüberstehen, kann auf Sie einen gewissen Druck ausüben.
Nicht selten kommt es bei der Verhandlung im Rahmen des Versuchs einer gütlichen Einigung zu einem Vergleichsschluss zwischen den Parteien. Durch den Vergleich wird der Streit der Parteien im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt. Insoweit kann dieser Vergleich für Sie schlechter ausfallen, als das vom Gericht zu fällende Urteil. Der vorsitzende Richter/die vorsitzende Richterin führt die Verhandlung und hat das Verfahren nach dem Grundsatz der Fürsorgepflicht zu leiten und auch dafür Sorge zu tragen, dass der Prozess unter Waffengleichheit stattfindet. Jedoch hat auch die Hinweispflicht des Gerichts Grenzen. Bei Überschreitung kann sogar gegen den vorsitzenden Richter/die Richterin der Vorwurf der Parteilichkeit erhoben werden.
In diesen Fällen ist es ratsam, einen anwaltlichen Beistand an seiner Seite zu haben, der entweder einen für Sie erfolgreichen Vergleich aushandelt, oder aber einen Vergleich gänzlich ablehnt, um das für Sie vorteilhafte Urteil zu erstreiten.
Risiko der Kostentragung
Die Partei, die den Prozess verliert, muss auch die Kosten tragen. Dieser Grundsatz der Kostentragungspflicht ist in § 91 ZPO normiert. Dies gilt unabhängig davon, ob die unterliegende Partei anwaltlich vertreten ist oder nicht. Jedoch zeigt das bisher Aufgeführte deutlich, dass das Risiko des Unterliegens im Prozess durchaus hoch ist, wenn Sie sich dafür entscheiden, die Flugentschädigung selbst einzuklagen.
1 Person, Kurzstrecke oder Mittelstrecke (Anspruch: 250€ – 400€) | 1 Person, Langstrecke (Anspruch: 600€) | 4 Personen, Mittelstrecke (Anspruch: 1600€) | |
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Eigene Anwaltskosten | 206,41€ | 347,48€ | 609,88€ |
Fremde Anwaltskosten | 157,68€ | 261,80€ | 470,05€ |
Gerichtskosten | 105€ | 159,00€ | 267,00€ |
Gesamtrisiko | 469,09€ | 768,28€ | 1.346,93€ |
Schließlich kann sich im Prozess zeigen, dass die Chancen, den Prozess für sich zu entscheiden, nicht sehr gut stehen. In diesem Fall sieht die ZPO andere, für die unterliegende Partei kostengünstigere Möglichkeiten vor, den Prozess zu beenden, als ein abweisendes Urteil zu kassieren. Auch hier ist eine anwaltliche Vertretung von Vorteil, denn dieser kann auf die Möglichkeiten einer anderweitigen und kostengünstigeren Streitbeilegung hinweisen.
Unter Umständen kann die Airline vor Gericht den Anspruch sogar anerkennen, wonach die Airline zur Zahlung verpflichtet wird. Jedoch kann dieses Anerkenntnisurteils dennoch zu einer Kostentragungspflicht Ihrerseits führen. Dies ergibt sich aus § 93 ZPO, nämlich in den Fällen, in denen die Airline durch ihr Verhalten keine Veranlassung zur Klage gegeben hat. Insoweit kommt es auch hier auf die bereits zuvor besprochene vorprozessuale Kommunikation mit der Airline an. Hier ist dann zu prüfen, ob das Verhalten der Airline tatsächlich Anlass zur Klage gab oder nicht. Für Sie wird eine solche Beurteilung durchaus schwierig sein.
Unsere Empfehlungen bei selbständiger Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche
- Teilen Sie der Airline schriftlich den Sachverhalt und Ihre Forderung mit
- Setzen sie eine Frist (zwischen zwei bis vier Wochen)
- Versenden Sie das Schreiben zu Beweiszwecken per Einschreiben (Einwurf, Eigenhändig, Rückschein, Eigenhändig Rückschein)
Falls Sie doch lieber eine Flugentschädigung durch uns prüfen lassen möchten, steht Ihnen unser Entschädigungsrechner kostenlos zur Verfügung.