Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Sie aufgrund einer Zugverspätung einen Flug verpassen, haben Sie keinen Anspruch auf Umbuchung oder eine Entschädigung, wenn Sie den Flug selbst gebucht haben.
- Haben Sie ein Zug-zum-Flug-Ticket oder ein ähnliches Angebot einer Fluggesellschaft gebucht, werden sie bei einer Zugverspätung auf den nächsten Zug umgebucht.
- Wenn die Zugfahrt zum Flughafen Teil einer Pauschalreise ist, haben Sie gegen den Reiseveranstalter einen Anspruch auf eine Umbuchung.
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Welche Rechte habe ich, wenn der Zug zum Flug selbst gebucht wurde?
Wenn Sie das Zugticket zum Flughafen selbst gebucht haben, es also nicht Teil einer Pauschalreise ist oder über die Fluggesellschaft gebucht wurde, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf einen späteren Flug. Lediglich wenn Sie ein Flexticket gebucht haben, bei dem Sie am Reisetag umbuchen können, haben Sie einen Anspruch auf einen späteren Flug.
Abgesehen von der anteiligen Erstattung des Zugpreises haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bahn. Für weitere Verspätungsschäden haftet die Bahn nicht.
Ich habe ein Rail and Fly-Ticket gebucht und der Zug hat Verspätung
Wenn Sie ein „Kombi-Ticket“ gebucht haben (z.B. Rail and Fly, Zug zum Flug usw.) bei einer Fluggesellschaft gebucht haben, dann werden Sie bei einer Zugverspätung grundsätzlich auf einen späteren Zug umgebucht. In einem solchen Fall ist die Fluggastrechteverordnung für die Zugverspätung nicht anwendbar. Deshalb haben Sie keinen Anspruch gegen die Fluggesellschaft auf eine pauschale Entschädigung (250 € bis 600 €).
Auch gegen die Bahn haben Sie in einem solchen Fall – wenn überhaupt – einen Anspruch auf teilweise Erstattung des Ticketpreises.
Welche Ansprüche bestehen bei einer Zugverspätung im Rahmen einer Pauschalreise?
Bei einer Pauschalreise stellt eine Zugverspätung einen Reisemangel dar. Entsprechend haben Sie in einem solchen Fall einen Anspruch darauf, den Reisepreis zu mindern. Eine Minderung des Reisepreises setzt allerdings eine erhebliche Verspätung der Flugreise um mehrere Stunden voraus.
Grundsätzlich ist bei einer mehrstündigen Verspätung eine Minderung des Tagesreisepreises von ca. 10 % bis 20 % möglich.
Beispiel: Wenn Sie für eine 10-tägige Reise 2.000 € ausgeben, beträgt der Tagespreis 200 €. Wenn der Tagespreis wegen der Verspätung um 10 % gemindert wird, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung von 20 €.
Für einen solchen Anspruch muss die Bahnreise allerdings Teil der Pauschalreise sein. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn Sie die Bahnreise nicht separat bezahlt haben.
Häufig gestellte Fragen

Philipp Fabricius hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen sowie an der National University of Galway in Irland absolviert und legte seinen universitären Schwerpunkt im Bereich öffentliches und privates Medienrecht ab. Zudem wurde ihm im Jahr 2019 von der Ruhr Universität Bochum der akademische Grad des Master of Laws (LL.M.) verliehen, nachdem er den Weiterbildenden Masterstudiengang im Wirtschafts- und Steuerrecht erfolgreich absolvierte.