Erhalten Passagiere Schadensersatz bei Unfällen an Board?

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt

Wer haftet bei Unfällen an Bord? pixabay
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    Ein heißer Kaffee im Flugzeug ist für viele Passagiere ein Genuss. Aber was, wenn es durch heiße Getränke an Board zu Verletzungen kommt? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt in einem Fall aus Österreich geurteilt.

    Mädchen erleidet Verbrennungen durch heißen Kaffee

    Der aktuelle Fall hat sich auf einem Flug von Mallorca nach Wien ereignet. Ein Vater stellt einen heißen Kaffeebecher, ohne Deckel vor sich auf den Klapptisch. Die 6 Jahre alte Tochter lehnt sich gerade über die Armlehne an ihren Vater an, als der Becher plötzlich umkippt. Das Mädchen erleidet mittelschwere Verbrennungen, welche mitunter zu Vernarbungen führen können. Ob der Unfall sich aufgrund eines Defekts am Tisch oder durch eine Erschütterung im Flugzeug ausgelöst wurde, konnte hierbei nicht endgültig geklärt werden.

    Können Passagiere Schadensersatz fordern?

    Die Familie des Mädchens hat nach dem Vorfall Schadensersatzforderungen hervorgebracht, welche von der Fluggesellschaft allerdings zurückgewiesen wurden, da es sich nicht um einen von Mitarbeitern oder der Airline verursachten Unfall handeln würde. Nachdem der Fall zunächst vor dem Obersten Gerichtshof in Österreich behandelt wurde, gelang er von dort aus weiter nach Luxemburg, zu dem Europäischen Gerichtshof. Hier schätzte der Richter die Airline durchaus als haftbar ein. Zuvor hatte bereits ein Gutachter eine entsprechende Einschätzung abgegeben, nach welcher die Fluggesellschaft bei jeglichen Unfällen an Board haftbar gemacht werden kann.

    Fluggesellschaft haftet bei Verbrennung mit heißem Kaffee

    Der Europäischen Gerichtshof teilt diese Ansicht und leistet nun Folge. Eine Klärung hingehend eines erhöhten, flugspezifischen Risikos sei im Einzelfall nur schwer möglich. Zudem wirke sich dies im schlimmsten Fall auch auf die Haftbarkeit in schweren Fällen, wie Flugzeugabstürzen oder schweren Turbulenzen, aus. Ausnahmen würde es allerdings geben. Wäre nachweisbar, dass der Passagier den Schaden selbst verursacht hat, so gäbe es gemäß des Luftfahrtübereinkommens von Montreal die Möglichkeit, die Fluggesellschaft aus der Haftung zu befreien. Eine endgültige Entscheidung auf Basis des Urteils vom Europäischen Gerichtshof muss nun der Oberste Gerichtshof in Österreich treffen.