Die Warnstreiks gehen weiter

Fliegen 2022 heißt Ärger haben. Holen Sie sich für diesen Ärger die maximale Kompensation. Mit den Experten fürs Flugrecht läuft wenigstens das reibungslos.

Steffen Eichner / Adobe Stock
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    Fliegen 2022 heißt Ärger haben. Holen Sie sich für diesen Ärger die maximale Kompensation. Mit den Experten fürs Flugrecht läuft wenigstens das reibungslos.

    Dem Bodenpersonal langt's: Am 10. August lag München lahm

    Wir leben in schwierigen Zeiten. Und die letzten zwei Jahre waren fürs Flughafen-Bodenpersonal ohnehin kein Zuckerschlecken. Jetzt treten die Gewerkschaften mit zweistelligen Lohnforderungen und harten Bandagen den Kampf an. Und natürlich wählen sie sich eine Zeit aus, in der es weh tut: die Sommerferien.

    Streik-Hotspot München

    Zum Beispiel am Flughafen München, 10.8.22. Hier lagen Gepäckabfertigung und Bustransfer von 10.00 bis 15.00 Uhr still. Die Mitarbeiter des Dienstleisters Swissport Losch führten in dem fünfstündigen Warnstreik vor, wie wichtig sie sind. 36 Flüge mussten die Lufthansa-Töchter Eurowings, Cityline und Air Dolomiti annullieren. Wer nach Palma, Florenz, Zürich oder zu anderen europäischen Zielen wollte, blieb erst mal in der Wartehalle sitzen. Und dachte darüber nach, ob es für den Ärger eine Entschädigung gibt.

    Streik = keine Entschädigung gilt nicht

    Das Entschädigungsrecht ist durch die EU geregelt, aber es steckt voller Ausnahmen und Modulationen. Juristische Laien, also etwas 95 Prozent aller sitzengelassenen Passagiere, handeln richtig, wenn sie ihre Entschädigungsansprüche auf jeden Fall von Experten prüfen lassen. Fluggesellschaften lehnen Entschädigungsforderungen grundsätzlich ab, wenn Flüge durch Streik ausgefallen sind. Sie berufen sich darauf, dass ein Streik als "außergewöhnlicher Umstand" gilt. Also etwas, wofür die Airline nichts kann. Und was man nicht selbst verschuldet, muss man auch nicht verantworten.

    Merke: Ein Streik ist nicht automatisch ein "außergewöhnlicher Umstand". Es kommt darauf an, wer streikt.

    Firmenpersonal oder nicht?

    Am 27.7.22 saßen bei Lufthansa 134.000 Passagiere fest. Das firmeneigene Bodenpersonal rasselte für 9,5 Prozent Lohnerhöhung mit den Säbeln. Hierbei handelte es sich um einen legalen Streik der eigenen Mitarbeiter. Und das, so hat es der Europäische Gerichtshof entschieden, ist kein außergewöhnlicher Umstand. Dafür muss Lufthansa Entschädigung zahlen.

    Der Warnstreik in München vom 10.8.22 wurde von den Angestellten des Dienstleisters Swissport Losch ausgefochten. Der Name lässt es erahnen: Das ist ein Schweizer Unternehmen. Die streikenden Mitarbeiter gehören weder zum Personalstamm des Flughafens noch einer Airline. Der Streik von betriebsfremdem Personal gilt als außergewöhnlicher Umstand, auf den die Airline keinen Einfluss hat. Den sitzengelassenen Reisenden steht grundsätzlich keine Entschädigung zu.

    Trotzdem gilt immer: Einzelfallprüfungen lohnen sich.

    Entschädigungsansprüche fallen trotz betriebsfremden Streiks an, wenn bereits im Vorfeld eines solchen Arbeitskampfes oder an den Tagen nach seiner Beendigung Flüge ausfallen. Denn in diesen Fällen liegt es in der Hand der Fluggesellschaft, den Flugverkehr reibungslos zu organisieren.

    Lassen Sie sich versorgen

    Allen Fluggästen, ob sie nun entschädigungsberechtigt sind oder nicht, stehen am Flughafen Versorgungsleistungen zu, wenn längere Wartezeiten anfallen. Hierbei handelt sich um

    • Ersatzflüge (oder innerhalb Deutschlands Tickets für die Bahn)
    • Betreuungsleistungen
    • Erstattung des Flugpreises innerhalb einer Woche

    Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet (und schulden es ihrem guten Namen), einen möglichst zeitnahen Ersatzflug ans Ziel zu organisieren. Für die Wartezeit stehen Ihnen Getränke und Mahlzeiten zu sowie die Möglichkeit, kostenlose Telefonate zu führen und Emails zu schreiben. Sollten die Vertreter der Airline während Ihrer Wartezeit durch Abwesenheit glänzen, kaufen Sie sich Ihren Proviant selbst und heben die Quittungen auf. Falls Ihr Flug mehr als fünf Stunden auf sich warten lässt oder komplett ausfällt, können Sie von Ihrem Nichtbeförderer den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Lassen Sie sich nicht auf Gutscheine ein. Das Geld muss nach einer Woche auf Ihrem Konto sein. Punkt.

    Fliegen 2022 heißt Ärger haben. Holen Sie sich für diesen Ärger die maximale Kompensation. Mit den Experten fürs Flugrecht läuft wenigstens das reibungslos.