Flugausfall in der Coronakrise – Wann gibt es Geld zurück?

Lufthansa, Ryanair, Easyjet & Co. müssen Passagieren eine Rückerstattung zahlen

Steht Ihnen eine Rückerstattung zu? envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Tausende Flüge wurden seit März von Fluggesellschaften gestrichen. Was steht Passagieren zu?

    Corona als außergewöhnlicher Umstand

    Zu Beginn der Coronakrise waren sich Fluggesellschaften noch unsicher, ob sie Passagiere für stornierte Flüge entschädigen müssen. Im Normalfall steht Fluggästen bei einer Stornierung des Flugs eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro zu. Die Ausbreitung des Coronavirus wurde jedoch schnell als außergewöhnlicher Umstand gewertet. Das bedeutet, dass Airlines keinerlei Kontrolle darüber haben und ihnen für die Flugausfälle keine Schuld zuzuschreiben ist. Somit ist auch keine Entschädigung fällig.

    Rückerstattung des Reisepreises

    Allerdings müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren trotzdem eine Rückerstattung für ausgefallene Flüge zahlen. Sollte Ihr Flug also von der Airline selbst storniert worden sein, steht Ihnen das Geld zu, das Sie für bereits gebuchte Flüge ausgegeben haben. Die Airlines konnten ihrer Beförderungspflicht nicht nachkommen und müssen die stornierten Buchungen erstatten.

    Laut der europäischen Fluggastrechteverordnung sind Airlines sogar zu einer Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen verpflichtet. Die wenigsten sind dieser Verpflichtung nachgekommen. Einige haben die automatische Rückerstattungsoption auf ihren Webseiten sogar deaktiviert und die Rückzahlungen bewusst hinausgezögert. Aufgrund der Coronakrise waren viele Fluggesellschaften in finanzielle Schwierigkeiten geraten und waren auf staatliche Hilfe angewiesen.

    Rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen

    Einige Fluggesellschaften haben ausstehende Rückerstattungen mittlerweile gezahlt, tausende Passagiere warten jedoch immer noch auf ihr Geld zurück. Verbraucherschützende haben zu Mahnverfahren geraten, sollten die Fluggesellschaften nicht auf die eigenen Forderungen reagieren. Eine andere Möglichkeit, selbst aktiv zu werden, ist die Hilfe von Verbraucherschutzportalen wie Coronaritter.de.

    Dort können Passagiere ihre Flugverbindung schnell und einfach prüfen lassen. Steht Ihnen eine Rückerstattung zu, übernehmen erfahrene Verbraucheranwälte die Kommunikation mit der Airline. Ohne Extra-Aufwand und Kosten, können Sie 100 Prozent der Ticketkosten zurückfordern.