Entschädigung bei Flugausfall in Zeiten von Corona

Was steht Passagieren zu?

Steht Passagieren bei Flugannullierung wegen Corona eine Entschädigung zu? envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Normalerweise ist Ostern ein beliebter Reisezeitraum, doch Fliegen ist aktuell ein heikles Thema. Steht Passagieren eine Entschädigung ihres Flugs zu, falls dieser nicht stattfinden kann?

    Geld zurück bei Absage wegen Corona

    Die Ausbreitung des Coronavirus sowie neuen Mutationen sorgen für neue Reisebeschränkungen. Das zwingt viele Airlines wiederum dazu, bereits gebuchte Flugverbindungen zu streichen. Eine Entschädigung steht Passagieren bei einer coronabedingten Flugstreichung jedoch nicht zu. Der Grund für die Annullierung liegt hierbei nicht in der Kontrolle der Airlines.

    Allerdings haben Passagiere ein Recht auf die Rückerstattung ihrer Kosten. Sollte die Airline Ihren Flug wegen Corona stornieren, können Sie 100 Prozent Ihrer Ticketkosten zurückfordern. Portale wie Coronaritter.de übernehmen den Rückerstattungsantrag kostenfrei für Fluggäste. In vielen Fällen haben sich Fluggesellschaften nicht kooperativ gezeigt und erfahrene Anwältinnen und Anwälte setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch.

    Entschädigung bei Flugannullierung oder -verspätung

    Doch trotz Coronapandemie gibt es aktuell noch durchaus Fälle von Flugannullierungen oder Flugverspätungen, die nichts mit dem Virus zu tun haben. Hier greifen die europäischen Fluggastrechte. Dazu gehören technische Defekte oder mangelnde Organisation vonseiten der Fluggesellschaft. In solchen Fällen können Passagiere zusätzlich zu den Ticketkosten eine Entschädigung einfordern.

    Diese richtet sich nach Länge der Strecke und Dauer der Verspätung. Fluggäste können bis zu 600 Euro von der Airline erhalten. Auch hier ist Ihnen Compensation2go gerne behilflich. Prüfen Sie Ihre Flugverbindung kostenlos und unverbindlich auf das Recht zur Entschädigung.