Nach Air Berlin-Insolvenz: Flugbegleiter gehen leer aus

Keine Entschädigung für ehemalige Airline-Mitarbeiter

Kann zwar den staatlichen Kredit, aber keine Entschädigungen für Passagiere und ehemalige Mitarbeiter zahlen: Air Berlin. pixabay
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    Das Arbeitsgericht in Erfurt hat die Forderungen der Flugbegleiter der insolventen Air Berlin nach Abfindungen abgelehnt. Der Bund dagegen erhält seine Hilfsgelder zurück. Ist das fair?

    Sind die Forderungen der Flugbegleiter von Air Berlin berechtigt?

    Als Air Berlin 2017 Insolvenz anmeldete, hinterließ das Unternehmen einen riesigen Berg an Schulden und offenen Rechnungen. Letzte Woche, zweieinhalb Jahre später, wurden die Klagen der Mitarbeiter der ehemaligen Fluggesellschaft auf Nachzahlung von Abfindungen verhandelt. In vier verschiedenen Grundsatzentscheidungen wies das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Klagen der Flugbegleiter ab. Damit stehen dem Kabinenpersonal keine Zahlungen des Insolvenzverwalters zum Nachteilsausgleich zu. Das Bundesgericht bestätigt damit die Rechtsprechungen der Arbeitsgerichte in Berlin, Brandenburg und Düsseldorf. 450 Mitarbeiter hatten insgesamt geklagt und müssen sich jetzt überlegen, ob sie ihre Klage weiterverfolgen wollen. Das dürfte allerdings angesichts der Entscheidung Bundesgerichtes in Erfurt schwierig werden.

    Weitere Klagen des Air Berlin-Personals stehen bevor

    Insgesamt beschäftigte Air Berlin zum Zeitpunkt der Insolvenz 8.600 Mitarbeiter, davon arbeiteten ungefähr 3.500 allein in der Kabine. Im nächsten Monat stehen die Verhandlungen zu weiteren Fällen um das Kündigungsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt an. Nochmals 450 Fälle sollen dabei bearbeitet werden. Im Urteilsspruch der letzten Woche hatte der Erste Senat des Bundesgerichtes die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass es viele verschiedene Gewerkschaften für Personal im Luftverkehr gäbe. Die Differenzierung, welche Gewerkschaft zu welchem Zeitpunkt einen Interessenausgleich verhandelt habe und inwiefern das fair zugegangen ist, ist äußerst schwierig. Daher könnten keine pauschalen Ansprüche berücksichtigt werden. Damit deutet sich bereits die Komplexität des Sachverhalts an, mit dem das Bundesgericht sich nun auseinandersetzen muss.