Hessen bittet Laudamotion zur Kasse

Billigflieger muss Strafgeld für verspätete Landungen zahlen

Nach 23 Uhr gilt auf dem Frankfurter Flughafen das Nachtflugverbot. pixabay
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    Laudamotion muss für ihre Unpünktlichkeit und die Missachtung des Nachtflugverbots in Frankfurt nun eine Strafe an das hessische Verkehrsministerium zahlen.

    Laudamotion: Saftiges Bußgeld für Verstoß gegen Nachtflugverbot

    Das Verkehrsministerium in Hessen hat ein hohes Bußgeld für Laudamotion angeordnet, da der österreichische Billigflieger im vergangenen Jahr zu häufig das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen missachtet hat und keine Verbesserung in Sicht ist. 272.500 Euro soll das österreichische Tochterunternehmen des irischen Billigfliegers Ryanair an das Land Hessen zahlen, gab der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir bekannt. Insgesamt wären 2018 68 Flüge zu spät gelandet und hätten damit das Nachtflugverbot missachtet. Das sei inakzeptabel. Bei den Flügen handele es sich fast ausschließlich um die Flugverbindung von Palma de Mallorca nach Frankfurt. Laudamotion habe keine Vorkehrungen gegen typische Verspätungsfaktoren im eigenen Flugbetrieb getroffen und deshalb nach Ansicht des hessischen Ministeriums fahrlässig gehandelt.

    Auch Ryanair und Condor wurden eine Vielzahl verspäteter Landungen vom hessischen Ministerium vorgeworfen, jedoch haben beide Airlines in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres Maßnahmen zur Reduzierung der Flugverspätungen getroffen. Zum Beispiel haben beide ihre Flugpläne entzerrt, was zu pünktlicheren Landungen bei abendlichen Flügen in der zweiten Jahreshälfte geführt hat. Daher hat das Ministerium für Condor und Ryanair von einem Bußgeld abgesehen.

    Nachtflugverbot in Frankfurt

    Das Nachtflugverbot wird an vielen großen deutschen Verkehrsflughäfen eingehalten. Es dient zur Reduktion der Lärmbelästigung für die Anwohner in der Nähe des Flughafens. In Frankfurt gilt es von 23 bis fünf Uhr morgens. Zwischen 23 und 24 Uhr kann noch eine Sonderlandegenehmigung für Flüge erteilt werden, deren Verspätungen besondere Gründe haben. Die Fluggesellschaften müssen dann aber eine Gebühr für die verspätete Landung zahlen. Nach 24 Uhr sind keine Landungen mehr gestattet. Insgesamt gab es 2019 602 Landungen in der Zeit des Nachtflugverbotes. Das ist eine deutliche Verbesserung zu Vorjahr, in dem es noch 1054 verspätete Landungen gab.