Flug storniert? Erstattung bei Lufthansa, Ryanair & Co.

Umbuchung, Erstattung oder Reisegutschein während der Corona-Krise

Passagieren steht bei Flugausfall eine Erstattung Ihres Ticketspreises zu. envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Aufgrund der zahlreichen Grenzschließungen und Reisebeschränkungen bleibt der Großteil der Flugzeuge aktuell am Boden und bereits gebuchte Flüge werden storniert. Optionen für betroffene Passagiere unterscheiden sich je nach Airline – ein Überblick.

    Lufthansa Group setzt auf Umbuchungen

    Die Lufthansa setzt in Zeiten von Corona größtenteils auf flexible Umbuchungsoptionen. Zu der Lufthansa Group gehören die Lufthansa selbst, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Air Dolomiti.

    Wenn Sie ein Ticket für stornierte oder bestehende Flüge der Lufthansa Group Airlines haben, können Sie dieses Ticket behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen. Umbuchungsgebühren entfallen und Sie können auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 umbuchen. Zusätzlich gewährt die Fluggesellschaft eine Ermäßigung von 50 € auf den neuen Ticketpreis, sollte dieser teurer sein.

    Umbuchungen lassen sich problemlos über das Online-Portal der Lufthansa vornehmen. Anders ist es jedoch bei der Erstattung der Ticketkosten. Zahlreiche Medien berichten nun, dass die Erstattungsfunktion auf den Portalen der Lufthansa bis auf Weiteres ausgesetzt ist, da die Fluggesellschaften mit den Anfragen aktuell nicht hinterherkommen. Auf Nachfrage sagte ein Sprecher der Lufthansa Group, dass es sich bei dem Vorgang um eine Systemumstellung handele. Ticketstornierungen seien weiterhin telefonisch möglich; es sollen sich jedoch vorrangig Passagiere melden, die innerhalb der nächsten 72 Stunden fliegen.

    Ryanair bittet um Geduld

    Ryanair Kunden und Kundinnen, dessen Flug storniert wurde, sind in der Regel bereits per E-Mail und SMS benachrichtigt worden. Sie haben die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu beantragen, Ihre Reise neu zu buchen oder umzubuchen.

    Seit dem 24. März sind fast alle Ryanair Flüge gestrichen. Die Airline hat Ihre Flugzeuge den EU-Regierungen zur Verfügung gestellt, um Rückholaktionen sowie den Transport von Medikamenten und Schutzkleidung zu ermöglichen.

    Auf der Webseite finden Kunden und Kundinnen übersichtliche Optionen zur Erstattung sowie Umbuchung des Fluges. Ryanair bittet lediglich um Geduld bei der Bearbeitungszeit.

    Reisegutscheine bei Air France/KLM und Eurowings

    Fluggesellschaften wie Air France und KLM sowie Eurowings stellen in Zeiten der Corona-Krise Gutscheine aus, anstatt Kunden und Kundinnen den Geldbetrag zu erstatten. So sollen finanzielle Einbußen begrenzt werden.

    Bis zum 30. September 2020 können Passagiere der KLM/Air France Reisegutscheine online über das Portal der jeweiligen Airline beantragen oder ihren Flug gebührenfrei umbuchen. Die Reisegutscheine gelten dann für alle Flüge der KLM, Air France oder Delta Airlines. Ähnlich wie bei der Eurowings, sind die Gutscheine ein Jahr lang gültig und können online als Zahlungsmittel eingelöst werden.

    Obwohl der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft das Vorhaben unterstützt, hält der Verbraucherschutz laut Tagesschau die Gutscheine für keine gute Option. Normalerweise hätten Kunden das Recht auf eine Erstattung des Reisepreises.

    Easyjet bietet Rückerstattung an

    Auf ihrer Webseite versichert die Billigairline Easyjet ihren Kunden und Kundinnen: “Wenn Ihr Flug aufgrund der Reisebeschränkungen bestimmter Länder, auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation oder durch Änderungen unseres Flugplans storniert wurde, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Flugpreises.” Auch hier wird auf Umbuchungsgebühren verzichtet, selbst wenn Ihr Flug nicht offiziell annulliert wurde. Ist der neue Flug teurer, müssen sie lediglich die Preisdifferenz zahlen.

    Passagieren steht die Erstattung der Ticketkosten zu

    Bei vielen Airlines lässt die Rückerstattung jedoch lange auf sich warten. Betroffene Passagiere berichten von überlasteten Telefon-Hotlines und unbeantworteten E-Mails. Die Erstattung Ihrer Ticketkosten steht Ihnen jedoch innerhalb von sieben Tagen zu. Das hat auch die EU-Kommission bestätigt und entschieden, dass Fluggesellschaften keine Zwangsgutscheine ausstellen können.

    Sie warten immer noch auf die Rückerstattung Ihrer Flugtickets? Coronaritter.de setzt sich für betroffene Passagiere ein. Hier können Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich beurteilen lassen, um dann von erfahrenen Verbraucherschutzanwälten Ihr Recht durchsetzen zu lassen. Dabei entstehen Ihnen keine Extra-Kosten.