2.9.2022: Ruhetag bei Lufthansa

Lufthansas Pleitenserie reißt nicht ab. Es streikt schon wieder. Ungefähr 130.000 Passagiere, die nicht oder verspätet an ihr Ziel kommen.

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    Lufthansas Pleitenserie reißt nicht ab. Es streikt schon wieder. Ungefähr 130.000 Passagiere, die nicht oder verspätet an ihr Ziel kommen.

    Man hat wirklich das Gefühl, dass bei Lufthansa mehr gestreikt als gearbeitet wird. Im September gönnen sich die Piloten des Unternehmens einen Ruhetag. Den gesamten 2.9., von 0.00 bis 23.59 Uhr, bewahren sie Bodenhaftung. Das macht 800 ausfallende Flüge an den Drehkreuzen Frankfurt und München - nahezu das gesamte Flugprogramm des Tages. Oder, in Menschen ausgedrückt: Ungefähr 130.000 Passagiere, die nicht oder verspätet an ihr Ziel kommen. Ist das wenigstens das Ende der Streikwelle?

    Das kann dauern

    Die Manager von Lufthansa hatten schon mal mehr Spaß an ihrem Job. Wenn sie nachts nicht schlafen können, erinnern sie sich an den Mammutstreik von 2012 bis 2017, der in 14 Runden ging und bis zu seiner Schlichtung nach Unternehmensangaben wenigstens 500 Millionen Euro kostete. Jetzt geht es um 5,5 Prozent Gehaltszuwächse und einen automatisierten Inflationsausgleich. Lufthansa sieht sich auf der Seite der Guten - man habe ein ausgesprochen attraktives Angebot gemacht. Von dieser Einschätzung scheint die Pilotengewerkschaft Cockpit weit entfernt zu sein. Hoffen wir mal, dass die Zeichen diesmal schneller auf Einigung stehen.

    Entschädigung gibt es auch bei Streik

    Bei allem Verständnis für Arbeitskämpfe - die Nicht-Passagiere vom 2.9.22 kommen nicht an ihre Zielorte. Sie warten stundenlang im Terminal und hoffen auf einen Ersatzflug. Sie sind die Opfer dieses Streiks - Kunden und Kundinnen, die eine nicht erbrachte Dienstleistung reklamieren können. Und für diese Nicht-Erbringung gibt es nicht nur das Geld zurück. Das ist auch ein klarer Fall von Entschädigung.

    Natürlich versucht der Lufthansa-Konzern, sein Geld zusammenzuhalten. Äußerst bedauerlich, sagen die Verantwortlichen, wenn Sie am 2.9. nicht vom Fleck gekommen sind. Aber Entschädigung erhalten Sie dafür nicht. Sie verweisen darauf, dass Streik ein "außergewöhnlicher Umstand" sei. Das ist falsch! Wenn das eigene Personal streikt (die Piloten sind bei Lufthansa angestellt), ist das "Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit". So sieht das der Europäische Gerichtshof und macht den Weg für eine Entschädigung im Streikfall frei.

    Flugrecht ist kompliziert, aber wirksam

    Fällt ein Flug ersatzlos aus, muss die Fluggesellschaft Entschädigung zahlen. Es sei denn, sie hat ihre Gäste rechtzeitig über den Ausfall informiert. Dieses "es sei denn" trifft auf den 2.9. nicht zu - Streiks müssen plötzlich kommen, sonst wirken sie nicht. Die Höhe der Entschädigung staffelt sich nach der Flugkilometern, die Sie gebucht haben. Sie liegt zwischen 250 und 600 Euro. Und zwar pro Person!

    Nehmen wir an, dass Ihr regulärer Lufthansa-Flug am 2.9. nicht stattfindet. Aber das Unternehmen trommelt irgendwelche streikbrechenden Ersatzpiloten aus den Betten und bringt einen Ersatzflug zustande. Bekommen Sie trotzdem Entschädigung? - Das hängt davon ab, wie lange Sie auf Ihre Ersatzmaschine warten mussten. Und die Wartezeit bemisst sich wiederum nach der Frist, in der Sie über den Flugausfall benachrichtigt worden sind. Ja, das Flugrecht ist kompliziert.

    Für die annullierten Lufthansa-Flüge vom 2.9.22 gilt: Sie sind weniger als sieben Tage vorher über die Annullierung Ihres Fluges benachrichtigt worden. Wenn jetzt Ihr Ersatzflug über eine Stunde früher abfliegt oder über zwei Stunden später ankommt, steht Ihnen die volle Entschädigung zu.

    Entschädigung ist nicht alles

    Neben der Entschädigung haben Reisende das Recht auf weitere tröstende Maßnahmen der Fluggesellschaft. Es ist kein Zuckerschlecken, in den schlechten Schwingungen einer vollgestopften Wartehalle stundenlang auf die Uhr zu schauen:

    • Rückerstattung des Ticketpreises: Fällt Ihr Flug streikbedingt aus und bietet die Airline keinen zeitnahen Ersatzflug an, steht Ihnen eine Rückerstattung zu. Gerne begleichen Fluggesellschaften diese Schuld mit Reisegutscheinen. Lassen Sie sich nicht darauf ein. Nur Bares ist Wahres!
    • Versorgung in der Wartehalle: Stundenlanges Warten macht hungrig und durstig. Im Idealfall taucht eine nette Servicekraft der Airline auf und stärkt Sie mit kostenlosen Snacks und Getränken (oder Gutscheinen dafür). Falls diese Servicekraft gerade mitstreikt, kaufen Sie sich alles Lebensnotwendige selbst und bewahren die Quittungen auf.
    • Übernachtungskosten: Ach so, Ihr Flug findet erst am nächsten Tag statt. Und Ihre Wohnung ist auch ganz woanders. Dann zahlt die Fluggesellschaft die Übernachtung in einem Hotel und den Transfer dorthin. Finden keine Evakuierungsmaßnahmen statt, organisieren Sie sich selbst die Unterkunft und bewahren die Quittungen auf.

    In Deutschland haben Sie gemäß BGB drei Jahre Zeit, Ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. Aber am besten handeln Sie gleich und fordern Ihre Kompensationsleistungen ein. Mit den Experten für Flugrecht kommen Sie schneller ans Ziel.