Lufthansa wird immer mehr zur Bodenhansa: Die Piloten streiken

Trouble ohne Ende. Bleiben die Lufthansa-Maschinen demnächst ganz am Boden? Gibt es bei Streik Entschädigung?

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    Trouble ohne Ende. Bleiben die Lufthansa-Maschinen demnächst ganz am Boden? Gibt es bei Streik Entschädigung?

    Trouble ohne Ende. Bleiben die Lufthansa-Maschinen demnächst ganz am Boden?

    Arme Urlauber. Ihr habt wegen Corona gezittert, ihr habt wegen Personalmangel gebangt, ihr seid in der Warteschlange versackt. Das Bodenpersonal trat in den Warnstreik. Und zum Schluss war auch noch euer Koffer weg. Die Welt, die früher so nah lag, ist für manchen in weite Ferne gerückt. Aber irgendwann, sagt der Volksmund, kommt das Licht am Ende des Tunnels. Vorher stellt die Pilotengewerkschaft allerdings noch einen kleinen Streik bei Lufthansa in Aussicht. Das kann doch wohl nicht wahr sein! Gibt es bei Streik Entschädigung?

    Streik heißt Entschädigung

    Das Bodenpersonal bei Lufthansa hat nicht lange gefackelt: Für die geforderten 9,5 Prozent Lohnerhöhung trat es am 27.7.22 in den Warnstreik. Und 134.000 Passagiere saßen fest . Das Cockpitpersonal will es langsamer angehen lassen und sucht Lösungen erst mal am Verhandlungstisch. Aber bisher hat sich da nicht viel getan. Kann also sein, dass Sie demnächst festsitzen, weil Ihr Pilot zuhause geblieben ist. Entschädigung, sagen viele Fluggesellschaften, gäbe es dafür nicht. Schließlich handele es sich um einen außergewöhnlichen Umstand. Und da sei der Dienstleister raus. Das stimmt so nicht!

    Europa hilft

    Das Gute in der Chaos-Welt des Fliegens: Es gibt jede Menge Leute, die vor Ihnen Ärger hatten. Manche sind deswegen vor Gericht gezogen. Und haben Recht bekommen. So sieht das auch bei Streik aus. Eine Fluggesellschaft darf sich nicht grundsätzlich hinstellen und sagen: "Bei Streik zahlen wir nicht." Es kommt nämlich darauf an, wo die Streikenden beschäftigt sind - ob bei einer Fremdfirma oder bei der Airline selbst. Insofern haben Sie beim Lufthansa-Pilotenstreik gute Karten - denn die Flugzeugführer und ihre ersten Offiziere sind Teil des Konzerns. Zu dieser Rechtsauffassung ist der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 17.4.2018 gelangt.

    Achtung: Die Klärung einer Entschädigung lohnt sich in jedem Streikfall. Es handelt sich bei den juristischen Entscheidungen um Einzelfallprüfungen.

    Die Wissenschaft der Entschädigung

    Der klassische Fall einer Entschädigung: Flieger fällt unangekündigt aus - und es gibt keinen Ersatzflug. Die Europäische Fluggastrechteverordnung sieht für solche Megapannen folgende Summen vor:

    • Für Flugstrecken bis 1.500 km = 250 Euro
    • Für Flugstrecken über 1.500 km bis 3.500 km = 400 Euro
    • Für Flugstrecken über 3.500 km = 600 Euro

    Bis dahin ist das einfach. Aber die EU hat ein Regelwerk von Ausnahmen formuliert. Diese Ausnahmen hängen vom Zeitpunkt ab, zu dem Sie von der Flugannullierung erfahren haben. Und davon, wann Ihre Ersatzmaschine startet/ankommt. Zum Beispiel läge ein spontaner Warnstreik auf jeden Fall im Unter-7-Tage-Benachrichtigungs-Zeitraum. Dann darf die Ersatzmaschine höchstens eine Stunde früher starten oder zwei Stunden später ankommen. Alles andere ist ein Fall für Entschädigung.

    Getränke, Hotelzimmer, Geld zurück? - Selbstverständlich!

    Es gibt noch ein paar andere Kompensationsleistungen, die Ihnen zustehen. Wenn Sie auf Ihren Flieger zwei Stunden oder länger warten, muss die Airline Sie mit Essen und Trinken versorgen. Das klappt nicht immer. Dann sammeln Sie die Belege Ihrer Auslagen und holen sich das Geld im Nachgang wieder.

    Ihr Flieger geht erst in den Morgenstunden des nächsten Tages. Dann muss die Airline Ihnen die Übernachtung in einem flughafennahen Hotel zahlen. Sollten die Verantwortlichen gerade vom Erdboden verschluckt sein: Quittungen sammeln und einreichen.

    Sie haben die Faxen dicke und entschließen sich, einen entspannten Urlaub zuhause zu verbringen. Die Fluggesellschaft muss Ihnen die Kosten Ihres stornierten Fluges innerhalb von 7 Tagen aufs Konto überweisen. Lassen Sie sich nicht mit Reisegutscheinen abspeisen. Das gilt nicht!

    Fazit

    Reisen bleibt spannend. Nur das man früher die spannenden Geschichten im Urlaubsland erlebt hat. Setzen Sie für Ihre Entschädigung auf die Hilfe von Experten. Wenigstens das klappt!