Fluggastrechte: Bessere Absicherung im Pleite-Fall

Bundesregierung plant verpflichtende Insolvenzabsicherung

Bessere Absicherung bei Airline-Insolvenzen pixabay
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    Nach mehreren insolventen Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern erwägt das Bundesjustizministerium nun den Schutz für Flugreisende im Fall einer Pleite zu verbessern.

    Pauschalreisen und Individualtouristen sollen besser abgesichert sein

    Nach der Insolvenz von Thomas Cook sitzen immer noch viele Gläubiger auf ihren Kosten fest. Hier hatte die Bundesregierung nun Hilfe zugesichert, geschädigten Pauschalreisenden die bereits bezahlten Reisen zu erstatten. Die ursprünglich versicherte Summe lag bei 110 Millionen Euro. Der tatsächlich entstandene Schaden liegt allerdings bei 287,4 Millionen Euro. Die zu geringe gesetzliche Sicherung von Pauschalreisen soll schnellstmöglich angepasst werden. Gleichzeitig sollen auch Individualreisende besser abgesichert werden.

    Direkt über die Fluggesellschaft gekaufte Flugtickets verfallen, wenn diese Insolvenz anmeldet. Sollte ein neuer Investor gefunden werden besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Jedoch stehen Passagiere dabei ganz unten auf der Gläubiger-Liste. Aus diesem Grund müssten die Fluggastrechte bei Airline-Insolvenzen nun gestärkt werden.

    Kundengelder sollen vollständig zurückgezahlt werden

    Die Bundesregierung stehe derzeit im Austausch mit der EU-Kommission. Das Verbraucherschutzniveau müsse europaweit einheitlich geregelt sein, so SPD-Staatssekretärin Rita Hagl-Karl.

    Auch die Grünen sind sich einig: „Eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften fehlt schon lange, das ist seit den Pleiten von Air Berlin und Germania klar. Die Bundesregierung sollte dies jetzt im Paket zusammen mit der Pauschalreise neu regeln.“ Kundengelder sollen in Zukunft vollständig abgesichert werden.