Erweiterung des BER vor Gericht

Erweiterung des BER vor Gericht

Das millionenschwere Sorgenkind der Hauptstadt: Der Flughafen BER. pixabay
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    Obwohl der BER noch nicht fertig ist, ist er bereits zu klein. Jetzt soll das Oberverwaltungsgericht entscheiden, wie groß der Flughafen noch werden darf.

    Flughafen BER soll mehr Passagiere abfertigen

    Anfänglich wurde die Kapazität des zentralen Terminals T1 des BER auf 22 Millionen Passagiere pro Jahr geschätzt. 2019 wurden jedoch über 35 Millionen Passagiere in Berlin abgefertigt, sodass der Flughafen bereits vor seiner Eröffnung zu klein für die Menge an Passagieren ist. Die Flughafengesellschaft FBB beantragte daraufhin zwei Änderungen der Genehmigung bei der Luftfahrbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB). Der Flughafen Schönefeld soll weiterhin genutzt werden, da dieser bis zu 13 Millionen Passagiere pro Jahr abfertigen kann. Außerdem soll noch ein zweites Terminal für die Nutzung der Billigfluggesellschaften gebaut werden.

    Diverse Klagen gegen erneute Änderungen beim BER

    Jetzt haben sich jedoch die Schutzgemeinschaft “Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld” sowie die Bürgervereinigung Brandenburg-Berlin eingeschaltet und gegen die zwei Änderungen geklagt. Ursprünglich sollte der Flughafen Schönefeld nur bis Ende 2023 benötigt werden und ein weiterer Betrieb könne negative Umweltauswirkungen nicht ausschließen. Auch der Anwohnerschutz sei dadurch beeinträchtigt, denn der Flugverkehr könne nachts nicht auf beide Start- und Landebahnen aufgeteilt werden. Die Lärmbelastung für Anwohner besteht also weiterhin. Damit halte sich die Betreibergesellschaft nicht an die Versprechen in ihrem Antrag. Am 20. Januar sind nun vier Tage im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angesetzt, um zu entscheiden, wie es mit der Erweiterung des Flughafens weitergehen soll.

    Belastung für Anwohner in und um Schönefeld

    Laut den beiden Vereinigung haben besonders die Anwohner des Flughafens unter den Änderungen zu leiden. Der Standort des BER wurde von Anfang als ungeeignet kritisiert und dessen Erweiterung stelle nur noch eine weitere Belastung für die Anwohner dar. Auch das Nachtflugverbot, das 2013 vom Brandenburger Landtag befürwortet wurde, um den nächtlichen Lärm zu verringern, lässt in der Umsetzung auf sich warten.