Das wird für Reiserückkehrer ab dem 8. November wichtig

Bundeskabinett einigt sich auf neue Quarantäneregeln

Reiserückkehrer müssen sich in Quarantäne begeben. envato elements
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    Die Corona-Bestimmungen für Reiserückkehrer waren bisher oft unübersichtlich und verunsicherten viele Passagiere. Nun sollen ab November neue Quarantäneregeln gelten.

    Pflichtquarantäne von zehn Tagen

    Das Bundeskabinett hat über neue Quarantäne-Bestimmungen beraten. Ab dem 8. November sollen Reiserückkehrer sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese Regelung soll nur für Reisende aus Gebieten gelten, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuft hat. Die Quarantänepflicht galt bislang für 14 Tage.

    Passagiere aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich in Isolation begeben und das Gesundheitsamt informieren. Um die Quarantänezeit zu verkürzen, können Passagiere frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise einen Corona-Test machen lassen. Fällt dieser negativ aus, kann die Quarantäne beendet werden.

    Ausnahmen der neuen Quarantäneregeln

    Es soll jedoch Ausnahmen für die neuen Bestimmungen geben. Ausnahmen der Quarantänepflicht gelten unter anderem für:

    • Reisen in Nachbarländer von weniger als 24 Stunden
    • Familiäre Besuche von bis zu 72 Stunden
    • Berufs- und Studienpendler
    • Beschäftigte im Waren- und Personenverkehr
    • Beschäftigte im Gesundheitswesen

    Wie sich die neuen Bestimmungen auf den Flugverkehr auswirken werden, bleibt abzuwarten. Eine einheitliche Regelung der Bundesländer ist bereits ein Schritt in die richtige Richtung, doch die Aussicht auf eine Pflichtquarantäne hält viele Reisende von einer Buchung ab.