Condor: 7 Stunden Verspätung wegen kleiner Panne

Ein kleines Maleur am Flughafen Hannover-Langenhagen hat große Folgen

Sieben Stunden Flugverspätung auf einem Condor/ Thomas Cook - Flug von Hannover nach Heraklion. by Waldemar Zielinski // pixabay
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    Urlauber am Flughafen Hannover-Langenhagen frustriert: Eine eigentlich kleine Beschädigung einer Airbus-Maschine führt zu einer Verspätung des Thomas Cook-Fluges von sieben Stunden.

    Flugverspätung wegen eines Kratzers?

    Am Montagmorgen mussten Reisende von Hannover nach Heraklion (Kreta) viel Geduld mitbringen. Die Maschine der zum Reiseunternehmen Thomas Cook gehörenden Fluggesellschaft Condor wurde sieben Stunden lang repariert – und das Ersatzflugzeug ließ auf sich warten. Nachdem das Flugzeug vom Typ Airbus A321 gelandet war, schoben Arbeiter auf dem Rollfeld routinemäßig die mobile Fahrtreppe an die Maschine heran. Doch die Tür des Fliegers öffnete sich zu früh, sodass sie an der Treppe entlang schrammte und dabei beschädigt wurde. Es wurde daraufhin entschieden, den Jet nicht eher starten zu lassen bis die Tür ersetzt ist.

    Sieben Stunden Wartezeit wegen technischen Defektes

    Eigentlich sollte der Flug um 5.20 Uhr in Hannover-Langenhagen starten. Doch die Urlauber mussten warten bis die Ersatzmaschine eintraf – und die ließ sich Zeit. Erst gegen 12 Uhr konnten die Passagiere in das Flugzeug steigen. Um 12.22 Uhr hob dann der Jet in Richtung Heraklion in Griechenland endlich ab. Sieben Stunden Wartezeit am Boden wegen einer Wartung scheint ganz schön übertrieben. Da jeden Tag sich technische Defekte an Flugzeugen ereignen und im Flugverkehr sehr hohe Sicherheitsstandards gelten, gehört die Wartung und Reparatur bei einer Beschädigung oder eines technischen Defektes zum betrieblichen Alltag einer Fluggesellschaft. Dementsprechend gilt hier auch die Fluggastrechte-Verordnung der EU.

    Fluggesellschaften müssen Fluggäste bei technischen Defekten entschädigen

    Sollten technische Probleme an der Maschine zum Ausfall oder zur Verspätung Ihres Fluges führen, muss die Fluggesellschaft Sie entsprechend entschädigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob technische Mängel

    - unerwartet auftreten,

    - nicht auf fehlende Wartung zurückzuführen ist,

    - nicht während der letzten regulären Wartung festgestellt wurden.

    Spätestens seit 2015 können Fluggesellschaften technische Defekte jedweder Art nicht mehr als außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 ABs. 3 EU VO 261/04 auslegen und damit eine Entschädigungsforderungen der Fluggäste ausschlagen. Das entschied der EuGH. Demnach ist es für die Entschädigung irrelevant, ob der Fehler vermeidbar gewesen wäre oder ob ein individuelles Fehlverhalten zu technischen Mängeln geführt hat. Eine Ausnahme von den Ausgleichszahlungen besteht für die Fluggesellschaften nur, wenn

    - es eine Folge von Fabrikationsfehlern ist, die die Flugsicherheit beeinflussen (wie im Fall der Abstürze zweier Boeing 737 MAX 8)

    - Sabotage vorliegt,

    - Eine terroristische Handlung vorliegt.

    Die Ausnahmen beziehen sich also ausschließlich auf Umstände, die zum Ausfall der Technik geführt haben, aber nicht auf die Art des Problems an sich.

    Außergewöhnliche Umstände? – Keineswegs!

    Das EuGH hat u.a. in einem Urteil aus dem Jahr 2014 bestimmt, dass Schäden und Mängel – seien sie noch so komplex – Teil des betrieblichen Alltags einer Fluggesellschaft sind. Es liegt folglich in der Verantwortung der Fluggesellschaft für einen einwandfreien Zustand ihrer Maschinen zu sorgen. Auch bei unerwartet auftretenden Mängel gilt die Verantwortung der Fluglinie.

    Sie waren an Bord des Fluges am 10.06.19 von Hannover-Langenhagen nach Heraklion? Oder Sie saßen auch schon mal mehrere Stunden am in der Wartehalle eines Flughafens fest, da das Flugzeug repariert oder gewartet werden musste? In nur ein bis zwei Minuten und mit wenigen Mausklicks können Sie sich Ihren Anspruch auf Entschädigung sichern. Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner und erhalten Sie Ihre Entschädigung im Expressverfahren*!

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