Was steht Passagieren bei Flugverspätung zu?

Entschädigungen in der Coronapandemie

Wie sieht es mit Flugentschädigungen in Zeiten von Corona aus? envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Im letzten Jahr konnte ein Großteil der gebuchten Flugverbindungen nicht stattfinden. Doch wie sieht es mit Verspätungen bei den Flügen aus, die in der Coronapandemie durchgeführt wurden?

    Entschädigung bei Flugverspätung

    Laut der europäischen Fluggasrechte-Verordnung steht Passagieren eine Entschädigung zu, wenn ihr Flug mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden den Zielflughafen erreicht. Dieses Recht bleibt auch in der Coronapandemie bestehen. Geschäftliche Reisen können weiterhin gebucht werden und im Sommer sowie über Ostern wurden wieder mehr Urlaube gebucht. Auch hier kam es regelmäßig zu erheblichen Flugverspätungen.

    Die Höhe der Entschädigung kann bis zu 600 Euro pro Person betragen. Der Anspruch ist abhängig von der gebuchten Strecke:

    <1500km 250€
    1500-3500km 400€
    >3500km 600€

    So erhalten Sie Ihre Flugentschädigung

    Ihr Anspruch auf eine Entschädigung besteht, solange der Grund für die Verspätung kein außergewöhnlicher Umstand war. Dazu zählen beispielsweise Luftraumsperrungen, schweres Unwetter oder Streiks. Schlechtes Wetter, technische Mängel oder Defekte gehören jedoch nicht dazu.

    Auf Verbraucherportalen können Sie Ihren Entschädigungsanspruch kostenlos und unverbindlich prüfen lassen. Sollten Sie einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben, können Sie diesen auch drei Jahre rückwirkend noch geltend machen.