Author: Joscha Rutert
![Flugentschädigung bei Flugausfall](https://compensation2go.com/wp-content/uploads/2017/03/AdobeStock_104110910-min-1.jpeg)
Wurde ein Flug gestrichen, ist die Airline dem Fluggast grundsätzlich zur Entschädigung verpflichtet. Seit dem Jahr 2004 ist die sogenannte Fluggastverordnung in Kraft (EU 261/2004). Nach dieser haben Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – als Fluggast einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug annulliert wurde.