Corona-Reisewarnung für 160 Länder verlängert – Was passiert mit Ihrem Flug?

Bundesregierung warnt bis September vor touristischen Reisen

Die Reisewarnung in Drittstaaten wird verlängert und das führt wiederum vermehrt zu Flugausfall. envato elements
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    Ein erneuter Schlag für die Tourismusbranche – die weltweite Reisewarnung bleibt bis Mitte September bestehen. Grund sind die steigenden Corona-Fallzahlen.

    Reisewarnung in Drittstaaten um zwei Wochen verlängert

    Das RKI meldete, dass 40 Prozent der Neuinfizierten in Deutschland sich im Ausland angesteckt haben. Immer mehr europäische Länder verzeichnen ebenfalls einen Anstieg der Fallzahlen. Die Bundesregierung entschied sich daraufhin, die weltweite Reisewarnung um weitere zwei Wochen zu verlängern. Bis Mitte September wird vor touristischen Reisen in sogenannte Drittstaaten gewarnt – die Warnung gilt nicht für Mitglieder der EU sowie Schengen-assoziierte Staaten. Dort gibt das Auswärtige Amt nochmal vereinzelt Updates.

    Passagiere sollen auf Reisen in Risikogebiete verzichten

    In der heutigen Pressekonferenz (27.08.2020) riefen Bund und Länder dazu auf, auf nicht notwendige Reisen in Risikogebiete zu verzichten. Es handelt sich dabei zwar nicht um ein Verbot, doch Passagiere müssen sich nach der Rückkehr einem Corona-Test unterziehen und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Das Robert-Koch-Institut stuft, parallel zur Reisewarnung des Auswärtigen Amts, bestimmte Regionen als Risikogebiete ein. Das ist aktuell für 130 Länder der Fall. Passagiere können weiterhin dorthin reisen, müssen sich allerdings höheren Sicherheitsmaßnahmen unterziehen und es besteht die Chance, dass Fluggesellschaften bereits gebuchte Flüge stornieren.

    Flug ins Risikogebiet storniert?

    Wer bereits für September Urlaub gebucht hat und sich nun mit einer Reisewarnung konfrontiert sieht, hat allerdings das Recht die Reise zu stornieren. Viele Airlines stornieren bereits von sich aus die entsprechenden Flüge. Im Falle einer Reisewarnung stehen Passagieren 100 Prozent der Ticketkosten zu. Innerhalb von sieben Tagen können Sie Ihr Geld von der Airline zurückfordern. Wer dabei Unterstützung benötigt, kann sich an Verbraucherportale wie Coronaritter.de wenden. Dort beschäftigen sich erfahrene Verbraucheranwälte mit dem Fall und stellen sicher, dass Sie Ihr Recht gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können.