Coronavirus Sperrzone Italien – Haben Sie einen Flug gebucht?

Auswirkungen auf den Flugverkehr

Leere Straßen in Italien – Menschen sollen in ihren Häusern bleiben. envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Ganz Italien ist seit gestern eine Coronavirus Sperrzone. Sollte es nicht unbedingt nötig sein, sollen Menschen ihre Häuser nicht verlassen. Was bedeutet das für den Flugverkehr?

    Drastische Maßnahmen gegen Coronavirus

    Gestern Abend, am Montag, dem 9. März, kündigte der italienische Ministerpräsident Giuseppe Conte drastische Maßnahmen an, um die Ausbreitung des Coronavirus in Italien zu verhindern. Große Teile Norditaliens waren bereits zu einer Sperrzone erklärt worden, diese gelte aber nun für das ganze Land. Menschen in Italien ist es nur noch gestatten aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen das Haus zu verlassen. Sollte es nicht dringend notwendig sein, sollen Menschen zu Hause bleiben.

    Mit zahlreichen Flugausfällen zu rechnen

    Sollten Sie sich bereits in Italien befinden, ist die Ausreise nach Deutschland weiterhin möglich. Auch Flughäfen sollen nicht gesperrt werden und Züge fahren weiterhin. Der Flughafen Malpensa in Mailand sowie der Flughafen in Venedig geben auf ihrer Webseite bekannt, dass der Betrieb vorerst regelmäßig stattfindet (Stand 10. März). Reisende müssen aber mit Polizeikontrollen rechnen, wo eine Rechtfertigung der Reise verlangt werden kann. Viele Airlines wie die Lufthansa haben jedoch bereits Flüge von und nach Italien gestrichen; Passagiere sollen sich auf der Webseite nach dem Status Ihres Flugs erkundigen. Auch die Billigfluggesellschaft Ryanair hat nun sämtliche Flüge nach Italien bis zum 6. April gestrichen (Stand 11. März 2020).

    Flugannullierungen sind als außergewöhnlicher Umstand zu werten

    Update (20. März): Mittlerweile besteht eine weltweite Reisewarnung. Fluggesellschaften wie Ryanair, Lufthansa und Eurowings annullieren ihre Flüge aufgrund von Einreisestopps und Grenzschließungen. Die Stornierung eines Fluges aus betriebswirtschaftlichen Gründen und mangelnder Auslastung stellt keine Ausnahme mehr dar, denn die EU Kommission hat Covid-19 nun als "außergewöhnlichen Umstand" bezeichnet. Dieser entzieht sich der Kontrolle der Airlines und liegt nicht innerhalb des normalen Geschäftsbereichs. Dazu gehören alle Streichungen, die mit dem Coronavirus in Verbindung gebracht werden können.