Entschädigung, Erstattung oder kostenlose Umbuchung?

Flugbuchungen in Zeiten von Corona

Was steht Passagieren in Corona-Zeiten zu? envato elements
Inhaltsverzeichnis
    Flugverbindungen werden immer noch reihenweise storniert. Wer in Zeiten der Coronapandemie von Flugstornierungen betroffen ist, hat jedoch gewisse Rechte.

    Steht Passagieren bei Flugstornierung eine Entschädigung zu?

    Entschädigung stehen Passagieren in der Regel bei Stornierungen oder Flugverspätungen durch die Airline zu. Je nach Länge der Flugstrecke müssen Airlines bis zu 600 Euro zahlen. Gründe für eine Entschädigung sind zum Beispiel ein technischer Defekt oder schlechte Organisation des Flugbetriebs. Bei außergewöhnlichen Umständen, über die die Airline selbst keine Kontrolle hat, wird keine Entschädigung fällig.

    So verhält es sich auch bei Flugstornierungen aufgrund von Corona. Die Fluggesellschaften haben keine Kontrolle über Reisebeschränkungen der Regierung und können aktuell keinen regelmäßigen Flugbetrieb planen. Passagieren steht demnach keine Entschädigung zu.

    Rückerstattung bei Flugannullierung

    Eine Rückerstattung Ihrer Flugkosten ist jedoch Ihr gutes Recht. Die Airline ist zwar selbst nicht an der Flugannullierung schuld, konnte aber den Transport und somit ihre gebuchte Leistung nicht erfüllen. Sie sind berechtigt, 100 Prozent Ihrer Ticketkosten zurückzuerhalten.

    Zu Beginn der Coronapandemie hatten sich viele Fluggesellschaften unkooperativ gezeigt und Passagieren eine Rückerstattung verweigert bzw. diese über einen langen Zeitraum hinweg hinausgezögert, um die eigene Liquidität zu sichern. Verbraucherportale wie Coronaritter.de unterstützen Passagiere weiterhin bei der Forderung einer Rückerstattung. Der Service ist für betroffene Fluggäste kostenlos und Sie können Ihre Verbindung unverbindlich auf einen Anspruch prüfen lassen.



    Kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten

    Die Lufthansa gab heute (10.02.2021) bekannt, dass kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten für Passagiere verlängert werden. Zunächst galt die Option nur für (Um-)Buchungen bis Februar, nun bis zum 31. Mai. Sämtliche Tarife sind beliebig oft gebührenfrei umbuchbar. Das gilt für Kurz-, Mittel- und Langstrecken. Damit will die Lufthansa ihren Passagieren eine flexible Reiseplanung ermöglichen und mehr Menschen zur Buchung anregen. Viele Fluggesellschaften bieten ähnliche Optionen an.