Lufthansas Annullierungs-Orgie geht in die dritte Folge: Nervenkitzel garantiert

Wöchentlich 330 Flugannullierungen: Anspruch auf Entschädigung?

Markus Mainka / Adobe Stock
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    Wöchentlich 330 Flugannullierungen: Anspruch auf Entschädigung?

    Wöchentlich 330 Flugannullierungen: Da kann es eng werden.

    Die Kunden von Lufthansa lernen das Gruseln. Denn der Amoklauf geht bei der Fluglinie in die dritte Folge. In der ersten Junisendung wurden 900 Flüge dem Erdboden gleichgemacht. Ende des Monats holte Lufthansa dann die ganz große Machete raus und holzte 2.200 Flugverbindungen nieder. Jetzt im Juli haben die Berserker zu einem weiteren Vernichtungswerk angesetzt: 770 Flüge sollen in der Woche vom 8. bis 14. Juli draufgehen. Freuen wir uns auf die nächsten Folgen. Da fragt man sich allerdings, ob überhaupt noch was übrig bleibt?

    Lufthansa legt den Begriff "Bodenständigkeit" neu aus

    Die eingestampften Flüge entstammen vor allem innerdeutschen und innereuropäischen Verbindungen, sagt Lufthansa. Geschäftsflüge in die europäischen Metropolen zum Beispiel. Allerdings gewährt das "vor allem" Spielraum. Und der wurde auch schon genutzt. So fielen ausgerechnet an den Sommerferien-Wochenenden Flüge nach Palma und nach Neapel aus.

    Die Beobachter des Desasters haben es errechnet: Im Schnitt hat Lufthansa diesen Sommer jede Woche 330 Flüge annulliert. Da steht die Chance nicht schlecht, dass auch Ihr Flieger dabei ist. Natürlich hat die Airline Ihre Gründe, die jeder verstehen würde, der nicht Opfer dieser Gründe ist. Aber wer seinen Urlaub in der Sicherheitskontrolle abbricht, vom Mittelmeer nur Internetfotos sieht und stundenlang am Gepäckschalter wartet, weil sein Koffer nicht wieder auftaucht, hat nur eines im Sinn: Entschädigung. Dass er die wirklich kriegt, dafür gibt es Experten. Wenigstens darauf kann man sich verlassen.

    Der EU-Gerechtigkeitssinn ist nichts für schwache Nerven

    Die EU ist eine große Gerechtigkeitsmaschine. Ständig wägt sie ausgleichend Interessen von Bürgern, Unternehmen, Kunden und anderen Schutzbedürftigen ab. Darum wundert es nicht, wenn ihre Verordnungen manchmal kompliziert vielschichtig sind. Die EU-Fluggastrechteverordnung ist so ein Ding. Sie legt fest, wann Fluggäste Entschädigungen bekommen und wann nicht. Wenn Ihr Abendflug nach Palma ersatzlos und plötzlich ausfällt, steht Ihnen die volle Entschädigung zu. Hier gibt es nichts zu diskutieren. Stellt die Fluggesellschaft eine Ersatzmaschine, kommt es darauf an, mit wie viel Verspätung sie abhebt.

    Die Entschädigungstabelle der Fluggastrechteverordnung ist ein fein getaktetes Werk von Entschädigungs-Abstufungen. Wer am Frankfurter Flughafen in der Schlange vorm Sicherheitscheck versackt ist oder einen Flug namens Annullierung gebucht hat oder in Palma eine Woche ohne Koffer leben muss (ja, auch der verschwundene Koffer ist ein Phänomen dieses Sommers) - wer also Nervenkrieg und Frustration hinter sich hat, besitzt selten die Lust und Kraft, sich mit den bürokratischen Mühlen der Fluggesellschaft herumzuschlagen. Muss auch niemand. Denn Experten fürs Flugrecht setzen Entschädigungsansprüche maximal und in minimaler Zeit durch. Es ist ein kleiner Trost, die bestmögliche Wiedergutmachung zu bekommen.

    Allen Lufthansa-(und anderen)-Reisenden sei in diesen Chaos-Tagen geraten: Geben Sie die Hoffnung nicht auf, an Ihr Traumziel zu gelangen. Und wenn etwas schief zu gehen droht, dokumentieren Sie es. Machen Sie Fotos der Zustände, heben Sie Quittungen für Ihre Auslagen auf, verständigen Sie sich mit anderen Leidensgenossen zwecks Zeugenschaft. Gemeinsam sind wir stark!